15,95 €
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei*
Versandfertig in 1-2 Wochen
  • Broschiertes Buch

Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, , Sprache: Deutsch, Abstract: Zunehmend üben Freiberufler ihre Tätigkeiten gemeinsam mit Berufskolle-gen aus, um den gestiegenen Anforderungen ihrer Kunden gerecht zu wer-den. Sofern nun Freiberufler ihre Tätigkeiten im Rahmen einer Personenge-sellschaft ausüben, kommt es immer dann, wenn sog. gemischte Tätigkeiten vorliegen, im Vergleich zu einer Berufsausübung als Einzelunternehmen zu einer Ungleichbehandlung. Während bei gemischten Tätigkeiten einer Per-sonengesellschaft die sog. Abfärbewirkung dazu führt, dass…mehr

Produktbeschreibung
Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, , Sprache: Deutsch, Abstract: Zunehmend üben Freiberufler ihre Tätigkeiten gemeinsam mit Berufskolle-gen aus, um den gestiegenen Anforderungen ihrer Kunden gerecht zu wer-den. Sofern nun Freiberufler ihre Tätigkeiten im Rahmen einer Personenge-sellschaft ausüben, kommt es immer dann, wenn sog. gemischte Tätigkeiten vorliegen, im Vergleich zu einer Berufsausübung als Einzelunternehmen zu einer Ungleichbehandlung. Während bei gemischten Tätigkeiten einer Per-sonengesellschaft die sog. Abfärbewirkung dazu führt, dass selbst bei Vor-liegen geringster gewerblicher Tätigkeiten alle Einkünfte insgesamt zu gewerblichen Einkünften umqualifiziert werden, gilt dies für Einzelunternehmen nicht. Dies führt im vorliegenden Fall regelmäßig zu einer gewerbesteuerli-chen Mehrbelastung von Personengesellschaften im Vergleich zu Einzelun-ternehmen. Mit dieser Fragestellung befasst sich der erneuerte Vorlagebeschluss desNiedersächsischen Finanzgerichts vom 21. April 2004, der zudem noch wei-tergeht und die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Gewerbesteuer insge-samt aufgreift. Hierzu hat höchstrichterlich der Erste Senat des Bundesver-fassungsgerichts am 15. Januar 2008 entschieden.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.