Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Politik - Grundlagen und Allgemeines, Note: 1,3, Universität Trier (M.A. Demokratische Politik und Kommunikation), Veranstaltung: Responsivität und Repräsentation, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Rückgang des Frauenanteils insgesamt im Deutschen Bundestag entfachte unlängst die gesellschaftliche Debatte über die Notwendigkeit einer Präsenz von Frauen für die adäquate Vertretung der Interessen ebenjener. Anschließend daran geht diese Arbeit der Frage nach, ob der quantitative Zuwachs von weiblichen Abgeordneten auch eine qualitative Wirkung auf die Repräsentation von Frauen entfaltet.Ausgehend von Pitkins Repräsentationskonzept wird zunächst ein Überblick über die normativen Grundlagen und Erwartungen an eine deskriptive, also quantitativ gleichwertige Repräsentation der Geschlechter zusammengestellt. Daraus leitet der Text die These ab, dass die Forderung nach deskriptiver Repräsentation immer auch auf eine substanzielle Repräsentation von Frauen abzielt. Die Problemstellungen, welche sich aus dieser Erwartungshaltung ergeben, werden anhand bisheriger Forschung ebenso erarbeitet, wie die Bedingungen, unter denen die deskriptive Repräsentation eine substanzielle hervorbringen kann. Der zweite Teil der Arbeit beschäftigt sich zunächst mit verschiedenen Indikatoren, entlang derer die substanzielle Repräsentation von Frauen gemessen werden kann, und untersucht selbige darauffolgend am Beispiel der Bundestagsdebatten zu den Paragraphen §218 zum Schwangerschaftsabbruch und §219a zur Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch. Nach einer abschließenden Diskussion über den Zusammenhang von Quantität und Qualität der Frauenrepräsentation bietet die vorliegende Arbeit einen Ausblick auf etwaige zukünftige Entwicklungen bezüglich der Gleichstellung der Geschlechter im Politikbetrieb.Seit nunmehr 13 Jahren steht mit Angela Merkel eine Frau an der Regierungsspitze der Bundesrepublik. Gleichzeitig ist nach der Bundestagswahl 2017 der Anteil der weiblichen Abgeordneten im Deutschen Bundestag mit 30,9% auf den Stand von zuletzt 1998 zurückgefallen. Wie steht es also um die Gleichstellung der Geschlechter im deutschen Politikbetrieb? Äußert sie sich bereits in der rein quantitativ gleichen Abgeordnetenzahl von Frauen und Männern oder ist die Forderung nach der Gleichstellung der Geschlechter auch mit einem qualitativ-inhaltlichen Moment verbunden? Braucht es weibliche Abgeordnete, um die Interessen der weiblichen Bevölkerung zu vertreten oder kann nicht ein männlicher Abgeordneter dieser Aufgabe ebenso gut gerecht werden? Gibt es ein spezifisches Interesse, das sich allein entlang der Kategorie des Geschlechts formuliert?
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