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Wissenschaftliche Studie aus dem Jahr 2001 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 2,0, Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) (Recht), Veranstaltung: Intern. Privatrecht und bürgerliches Recht, Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung: So wie die Dampfmaschine das Symbol für das Zeitalter der Industrialisierung war, wird das Internet mehr und mehr zum Symbol unserer modernen Informations- und Kommunikationsgesellschaft. Angesichts der immer weiter steigenden Zahl von Internet-Nutzern (weltweit mehr als 200 Millionen), welche zum einen als Waren- und Dienstleistungsanbieter…mehr

Produktbeschreibung
Wissenschaftliche Studie aus dem Jahr 2001 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 2,0, Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) (Recht), Veranstaltung: Intern. Privatrecht und bürgerliches Recht, Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung:
So wie die Dampfmaschine das Symbol für das Zeitalter der Industrialisierung war, wird das Internet mehr und mehr zum Symbol unserer modernen Informations- und Kommunikationsgesellschaft.
Angesichts der immer weiter steigenden Zahl von Internet-Nutzern (weltweit mehr als 200 Millionen), welche zum einen als Waren- und Dienstleistungsanbieter fungieren und zum anderen als Verbraucher, stellt sich das Internet mehr und mehr als ein großer, weltweiter Marktplatz dar.
Das Internet hat sich von einem militärischen Netz (Apranet)zunächst zu einem wissenschaftlichen, in jüngerer Zeit aber zu einem für jedermann zugänglichen, interaktiven Kommunikationsmittel erweitert. Mit der zunehmenden Attraktivität des Netzes für die geschäftliche und private Nutzung kam es in den letzten Jahren zu einer verstärkten Kommerzialisierung des Internet. Unternehmen bieten auf ihren Websites Kataloge, Prospekte und Anzeigen an. Internet-Nutzer können in virtuellen Geschäften einkaufen, in virtuellen Reisebüros ihren Urlaub buchen und Zeitungen abonnieren. Die Unternehmen kontrahieren untereinander über das Netz.
Die Informationsgesellschaft ermöglicht zudem neue Formen des Vertriebs: Die Bestellung von Waren via e-mail und durch Mausklick auf der Homepage des Anbieters.
Damit ist das Internet nicht nur das am schnellsten wachsende Kommunikationsmittel. Der Markt Internet - d.h. also die Internetdienste selbst und die Dienstleistungen und Waren, die für bzw. über das Internet angeboten werden, ist das am rasantesten wachsende Phänomen in der Wirtschaftsgeschichte überhaupt. Das derzeitige Wachstum wird auf ca. 15 % pro Monat geschätzt und im Jahre 2000 sollen über das Internet Umsätze in dreistelliger Milliardenhöhe abgewickelt werden.
Vor diesem Hintergrund soll im folgenden zunächst eine Einführung in die technischen Abläufe des Internet im geschäftlichen Bereich gegeben werden, denn um die Tragweite des Internet und dessen wirtschaftliche Bedeutung zu verstehen, ist es notwendig, die Funktionsweise dieses Mediums zu kennen.
Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
A.Einleitung1
I.Das Netz der Netze - technische Grundlagen1
II.Rechtlicher Problemaufriss2
B.Internationales Vertragsrecht3
I.Grundlagen3
II.UN-Kaufrecht (CISG)4
1.Stellung des CISG4
2.Anwendungsbereich des CISG5
a.)Gewerbliche Warenverkäufe5
b.)Ausnahmetatbestände6
aa.)Verbraucherverträge - Art. 2 a CISG7
bb.)Ausschluss nach Art. 6 CISG7
III.Anwendbares Recht nach dem EGBGB8
1.Freie Rechtswahl8
a.)ausdrückliche Rechtswahl8
aa.)Rechtswahl in elektronischen AGB 8
(1)Einbeziehungskontrolle8
(2)Inhaltskontrolle10
bb.)Rechtswahl durch den Provider10
b.)konkludente Rechtswahl10
aa.)Schiedsvereinbarungen11
bb.)Gerichtsstandklauseln12
c.)nachträgliche Rechtswahl12
2.objektive Anknüpfung13
a.)Grundsatz Art. 28 Abs. 1 EGBGB13
b.)Allgemeine Vermutung des Art. 28 Abs. 213
aa.)Ermittlung der charakteristischen Leistung14
bb.)Lokalisierung des Anbieters14
c.)Art. 28 Abs. 5 EGBGB15
C.Internationales Verbraucherschutzrecht15
I.Grundlagen16
II.Die Sonderanknüpfung nach Art. 29 EGBGB16
1.sachlicher und persönlicher Anwendungsbereich des Art. 29 Abs. 1 EGBGB16
2.Günstigkeitsvergleich des Art. 29 Abs. 1 EGBGB17
3.Fallgruppen des Art. 29 Abs. 1 EGBGB18
a.)1. Fallgruppe: Angebot oder Werbung im Verbraucherstaat18
aa.)Angebot und/oder Werbung18
bb)Zielgerichtetheit der Anbieteraktivität19
cc.)Rechtshandlung des Verbrauc...