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Zum WerkZum 1. Juli 2012 ist der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft getreten. Der Glücksspielmarkt wird damit teilweise liberalisiert und das staatliche Glücksspielmonopol aufgelockert. Zukünftig gibt es neben den staatlichen Anbietern auch 20 Lizenzen für Privatanbieter von Sportwetten sowie knapp 50 neue Online-Glücksspiellizenzen aus Schleswig-Holstein.Inhalt- AEUV/EGV (Auszüge)- Grundgesetz (Auszüge)- Strafgesetzbuch (Auszüge)- Glücksspielstaatsvertrag (inkl. schleswig-holsteinische Sonderregelung)- Gewerbeordnung (Auszüge)- Rundfunkstaatsvertrag (Auszüge) plus Gewinnspielsatzung-…mehr

Produktbeschreibung
Zum WerkZum 1. Juli 2012 ist der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft getreten. Der Glücksspielmarkt wird damit teilweise liberalisiert und das staatliche Glücksspielmonopol aufgelockert. Zukünftig gibt es neben den staatlichen Anbietern auch 20 Lizenzen für Privatanbieter von Sportwetten sowie knapp 50 neue Online-Glücksspiellizenzen aus Schleswig-Holstein.Inhalt- AEUV/EGV (Auszüge)- Grundgesetz (Auszüge)- Strafgesetzbuch (Auszüge)- Glücksspielstaatsvertrag (inkl. schleswig-holsteinische Sonderregelung)- Gewerbeordnung (Auszüge)- Rundfunkstaatsvertrag (Auszüge) plus Gewinnspielsatzung- Telemediengesetz (Auszüge)- Jugendschutzgesetz, Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (Auszüge)- UWG (Auszüge)Vorteile auf einen Blick- aktuelle Praxislösungen für Unternehmensjuristen und Rechtsanwälte, die private Spieleanbieter beraten- Schwerpunkt: Private Spieleangebote in Rundfunk und TelemedienHerausgeber und AutorenHerausgegeben und Autoren sind durch Praxiserfahrungen und wissenschaftliche Publikationen bestens im Glücksspielrecht ausgewiesen.ZielgruppeRechtsanwälte, Unternehmensjuristen, Referenten in Aufsichtsbehörden, Ordnungsbehörden und Strafverfolgungsbehörden, Richter, sowie Hochschullehrer.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Autorenporträt
Prof. Dr. Rudolf Streinz hatte den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht der Universität Beyreuth inne. 2003 wechselte er an die Ludwig-Maximilians-Universität München auf den Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Europarecht.