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Das Glücksspiel in Österreich stellt - wie in vielen anderen europäischen Staaten auch - einen bedeutenden Wirtschaftszweig dar. Zahlreiche Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben den Zugang zu ihren Glücksspielmärkten beschränkt. Daher stehen zusehends europarechtliche Regelungen und deren mögliche Auswirkungen auf eine Liberalisierung der Glücksspielmärkte im Zentrum der Betrachtung. Vor diesem Hintergrund untersucht der Autor, wie die nationalen Regelungen des Glücksspieles in Österreich durch europarechtliche Vorgaben beeinflusst werden und welche Auswirkungen das auf den…mehr

Produktbeschreibung
Das Glücksspiel in Österreich stellt - wie in vielen anderen europäischen Staaten auch - einen bedeutenden Wirtschaftszweig dar. Zahlreiche Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben den Zugang zu ihren Glücksspielmärkten beschränkt. Daher stehen zusehends europarechtliche Regelungen und deren mögliche Auswirkungen auf eine Liberalisierung der Glücksspielmärkte im Zentrum der Betrachtung. Vor diesem Hintergrund untersucht der Autor, wie die nationalen Regelungen des Glücksspieles in Österreich durch europarechtliche Vorgaben beeinflusst werden und welche Auswirkungen das auf den Glücksspielmarkt in Österreich hat. Einführend wird das Glücksspielgesetz idF BGBl I 2008/141 als entscheidende Rechtsgrundlage für das Glücksspiel in Österreich skizziert. Danach wird ein Überblick über den österreichischen Glücksspielmarkt gegeben. Darauf aufbauend werden die für das Glücksspiel relevanten europarechtlichen Regelungen behandelt und deren Auswirkung auf das Glücksspielgesetz dargestellt. Nach Behandlung der aktuellen Entwicklung auf dem österreichischen Glücksspielmarkt werden die Ergebnisse der zu diesem Themengebiet durchgeführten empirischen Erhebung zusammengefasst.
Autorenporträt
Thomas Buchta, Mag. (FH): Absolvent des Diplom-Studienganges "Unternehmensführung" an der Fachhochschule Wien (FHWien - Studiengänge der Wirtschaftskammer Wien). Seit 2007 arbeitet er für die Österreichische Lotterien Gesellschaft m.b.H. als Ziehungsbeauftragter.