Im November 2017 wurde der Wirkstoff Glyphosat in der Europäischen Union erneut für weitere fünf Jahre zugelassen. Der Weg dorthin war jedoch steinig - waren sich doch die Mitgliedstaaten im Vorfeld uneinig, ob Glyphosat weiterhin zum Einsatz kommen sollte, da aufgrund der Studienlage und vorliegenden Bewertungen nicht zu 100 Prozent klar war, ob Glyphosat eine krebserregende Wirkung aufweise oder nicht. Trotz der EU-weiten Zulassung gibt es für die Mitgliedstaaten jedoch ausreichend Möglichkeiten, den Einsatz von Glyphosat in ihren Gebieten einzuschränken bzw gänzlich zu untersagen. Die Grundlage dafür bildet das gesetzlich verankerte Vorsorgeprinzip. Mögliche Risiken für die menschliche Gesundheit und Umwelt sollen bereits im Vorfeld durch entsprechende Maßnahmen vermieden werden. Am Beispiel von Österreich zeigt sich, dass bereits verschiedenste innerstaatliche Maßnahmen ergriffen wurden, um schädliche Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt zu vermeiden und somit dem Vorsorgeprinzip gerecht zu werden.
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