Das seit langem heiß umkämpfte Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts (MoMiG) hat Ende August 2008 auf der Zielgeraden noch einmal ganz einschneidende Änderungen erfahren. Grundlegende Elemente der Reform wurden zurückgenommen und abgeschwächt. Dies betrifft etwa die Mindestkapitalausstattung und die Gründungsformalien. Auf der anderen Seite wird der Gesetzgeber mit der "Unternehmergesellschaft" nunmehr erstmals die GmbH ohne jedes Stammkapital
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