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Von dem Bestreben geleitet, die gesamte Rechtsordnung dem völkischen Denken zu unterwerfen, schuf der NS-Gesetzgeber mit dem GmbH-Gesetzesentwurf von 1939 eine Fülle von Regelungen, die wegen des Krieges niemals Gesetz wurden und bislang nicht näher untersucht sind. In den Reformbestrebungen von 1969 und 1980 griff der Gesetzgeber teilweise auf Ideen von 1939 zurück, in der Meinung, der Nationalsozialismus habe zum GmbH-Recht eine sachliche Diskussion geführt.
Matthias Stupp bettet den Entwurf in seine Entstehungsgeschichte ein, indem er die Entwicklungslinien des GmbH-Rechts seit 1892 und
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Produktbeschreibung
Von dem Bestreben geleitet, die gesamte Rechtsordnung dem völkischen Denken zu unterwerfen, schuf der NS-Gesetzgeber mit dem GmbH-Gesetzesentwurf von 1939 eine Fülle von Regelungen, die wegen des Krieges niemals Gesetz wurden und bislang nicht näher untersucht sind. In den Reformbestrebungen von 1969 und 1980 griff der Gesetzgeber teilweise auf Ideen von 1939 zurück, in der Meinung, der Nationalsozialismus habe zum GmbH-Recht eine sachliche Diskussion geführt.

Matthias Stupp bettet den Entwurf in seine Entstehungsgeschichte ein, indem er die Entwicklungslinien des GmbH-Rechts seit 1892 und der Gesetzgebungsgeschichte seit 1933 nachzeichnet. Dabei bieten auch Verweise zur Geschichte des Aktiengesetzes von 1937 eine Hilfestellung. Im letzten Kapitel unterzieht der Autor den Entwurf sodann einer eingehenden Analyse. Als Ergebnis dieser Untersuchungen ist es möglich, nicht nur ein dem Nationalsozialismus eigenes Verständnis von einem auf völkischen Ideen aufbauenden Gesellschaftsrecht insgesamt nachzuzeichnen, sondern auch, die vordergründig vorhandene "sachliche Neutralität" des Entwurfs von 1939 zu widerlegen.