Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (im Folgenden GmbH) zählt seit langer Zeit mit ca. 1.006.157 registrierten Gesellschaften zu den beliebtesten Gesellschaftsformen in Deutschland, vor allem beim Mittelstand erfreut sie sich höchster Beliebtheit. In letzter Zeit hat die GmbH jedoch vermehrt Konkurrenz von ausländischen Kapitalgesellschaften mit beschränkter Haftung bekommen, allen voran von der englischen Private Limited Company by Shares (im Folgenden Limited oder kurz Ltd.). Von einigen wurde der GmbH bereits das Aus prophezeit, da die Limited der GmbH deutlich überlegen sei. Tatsächlich hat sich die Gründung einer Limited mit Verwaltungssitz in Deutschland zu einer ernstzunehmenden Alternative entwickelt, für die sich bereits über 30.300 Gründer entschieden haben.
Ermöglicht wurde diese Entwicklung vor allem durch die Urteile Centros , Überseering und jüngst Inspire Art des EuGH, in denen der rechtliche Grundstock für die Anerkennung der Limited in Deutschland gelegt wurde. Somit muss seit der Überseering Entscheidung eine Gesellschaft, welche in einem EU-Land rechtskräftig gegründet wurde, in jedem anderen europäischen Mitgliedsstaat (und damit auch in Deutschland) in vollem Umfang anerkannt werden. Nach dem Centros und Inspire Art Urteil gilt dies auch, wenn sie in ihrem Gründungsstaat keinerlei Geschäftstätigkeit entfaltet und dort nur gegründet wurde, um das eventuell strengere deutsche Gesellschaftsrecht zu umgehen. Die Gesellschaften dürfen dabei auch nicht zwingenden Vorschriften des jeweiligen nationalen Gesellschaftsrechts unterworfen werden, womit sich der EuGH für einen unbeschränkten Wettbewerb zwischen den verschiedenen europäischen Gesellschaftsformen ausgesprochen hat. Mit diesen Entscheidungen geht auch ein Übergang von der sog. Sitztheorie hin zur europarechtlichen Gründungstheorie einher, welche damit der Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit nach Art. 43, 48 EG dient.
Doch die Bundesregierung versucht, dem sich abzeichnenden Siegeszug der Limited in Deutschland entgegenzutreten und durch verschiedene Maßnahmen die Attraktivität der GmbH zu erhöhen. Zu diesem Zweck hat das Justizministerium am 29. Mai 2006 einen Referentenentwurf vorgelegt, welcher das GmbH-Recht reformieren soll und unter anderem auch verschiedene Veränderungen bei der Gründung einer GmbH vorsieht.
Das vorliegende Buch befasst sich im Folgenden mit der Darstellung der Gründung einer GmbH nach geltendem Recht und stellt diese der Gründung einer deutschen Zweigniederlassung einer Limited gegenüber. Darüber hinaus werden die vorgesehenen Änderungen durch den Referentenentwurf bei der GmbH-Gründung genauer dargestellt und in die Gegenüberstellung miteinbezogen, um letztendlich auch beurteilen zu können, welche Alternative bzgl. der Gründung am sinnvollsten erscheint.
Ermöglicht wurde diese Entwicklung vor allem durch die Urteile Centros , Überseering und jüngst Inspire Art des EuGH, in denen der rechtliche Grundstock für die Anerkennung der Limited in Deutschland gelegt wurde. Somit muss seit der Überseering Entscheidung eine Gesellschaft, welche in einem EU-Land rechtskräftig gegründet wurde, in jedem anderen europäischen Mitgliedsstaat (und damit auch in Deutschland) in vollem Umfang anerkannt werden. Nach dem Centros und Inspire Art Urteil gilt dies auch, wenn sie in ihrem Gründungsstaat keinerlei Geschäftstätigkeit entfaltet und dort nur gegründet wurde, um das eventuell strengere deutsche Gesellschaftsrecht zu umgehen. Die Gesellschaften dürfen dabei auch nicht zwingenden Vorschriften des jeweiligen nationalen Gesellschaftsrechts unterworfen werden, womit sich der EuGH für einen unbeschränkten Wettbewerb zwischen den verschiedenen europäischen Gesellschaftsformen ausgesprochen hat. Mit diesen Entscheidungen geht auch ein Übergang von der sog. Sitztheorie hin zur europarechtlichen Gründungstheorie einher, welche damit der Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit nach Art. 43, 48 EG dient.
Doch die Bundesregierung versucht, dem sich abzeichnenden Siegeszug der Limited in Deutschland entgegenzutreten und durch verschiedene Maßnahmen die Attraktivität der GmbH zu erhöhen. Zu diesem Zweck hat das Justizministerium am 29. Mai 2006 einen Referentenentwurf vorgelegt, welcher das GmbH-Recht reformieren soll und unter anderem auch verschiedene Veränderungen bei der Gründung einer GmbH vorsieht.
Das vorliegende Buch befasst sich im Folgenden mit der Darstellung der Gründung einer GmbH nach geltendem Recht und stellt diese der Gründung einer deutschen Zweigniederlassung einer Limited gegenüber. Darüber hinaus werden die vorgesehenen Änderungen durch den Referentenentwurf bei der GmbH-Gründung genauer dargestellt und in die Gegenüberstellung miteinbezogen, um letztendlich auch beurteilen zu können, welche Alternative bzgl. der Gründung am sinnvollsten erscheint.