Das am 1.11.2008 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) hat zur wichtigsten Reform des GmbH-Gesetzes seit 1892 geführt. Es hat zunächst Gründungserleichterungen geschaffen, die praktisch kapitallose "UG (haftungsbeschränkt)" als Sonderform der GmbH eingeführt und die Rechtsfolgen der verdeckten Sacheinlage und des Hin- und Herzahlens neu geregelt. Im Rahmen der Kapitalerhaltung hat das MoMiG die Kreditvergabe der Gesellschafter an die GmbH auf eine auch in konzeptioneller Hinsicht neue Grundlage gestellt und die Vergabe von Darlehen der Gesellschaft an die Gesellschafter neu geregelt ("Rückkehr zur bilanziellen Betrachtungsweise"). Hinzu kommen Vorschriften, mit denen die Krisenverantwortung der Geschäftsführer und Gesellschafter gestärkt und dem "Bestattungsunwesen" entgegengetreten werden soll. Auch ist die Möglichkeit des gutgläubigen Erwerbs von GmbH-Anteilen eingeführt worden. Weitere Änderungen des GmbH-Gesetzes sind durch das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) und das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) erfolgt.
Der Ergänzungsband zum Großkommentar GmbHG enthält eine vollständige Kommentierung der durch das MoMiG neu eingeführten Vorschriften. Im Fall von Änderungen der bisherigen Vorschriften schließt die Darstellung jeweils an die Kommentierung der geänderten Vorschrift im Hauptwerk an und kann sich deshalb auf eine - allerdings aus sich heraus verständliche - Erläuterung der eigentlichen Neuerungen beschränken. Der Ergänzungsband gewährleistet somit die fortwährende Aktualität des Großkommentars zum GmbHG.
Der Ergänzungsband zum Großkommentar GmbHG enthält eine vollständige Kommentierung der durch das MoMiG neu eingeführten Vorschriften. Im Fall von Änderungen der bisherigen Vorschriften schließt die Darstellung jeweils an die Kommentierung der geänderten Vorschrift im Hauptwerk an und kann sich deshalb auf eine - allerdings aus sich heraus verständliche - Erläuterung der eigentlichen Neuerungen beschränken. Der Ergänzungsband gewährleistet somit die fortwährende Aktualität des Großkommentars zum GmbHG.