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Das katholische Kirchenrecht befindet sich seit mindestens 50 Jahren in einer Krise. Die Rechtsverdrossenheit in der Kirche ist groß, der Überdruß an allem Institutionellen wächst stetig. Man empfindet es fast nur noch als Last und Beengung, kaum noch als Hilfe, Schutz und Lebensweisung, was es ja doch eigentlich sein will und auch sein sollte. An diesem Punkt setzt der Autor, der bereits mit einem früheren Werk über Fundamentalkanonistik hervorgetreten ist, ein. Er möchte die Ergebnisse der Grundlagendiskussion, die in der evangelischen Kirche nach dem Zweiten Weltkrieg stattgefunden hat und…mehr

Produktbeschreibung
Das katholische Kirchenrecht befindet sich seit mindestens 50 Jahren in einer Krise. Die Rechtsverdrossenheit in der Kirche ist groß, der Überdruß an allem Institutionellen wächst stetig. Man empfindet es fast nur noch als Last und Beengung, kaum noch als Hilfe, Schutz und Lebensweisung, was es ja doch eigentlich sein will und auch sein sollte. An diesem Punkt setzt der Autor, der bereits mit einem früheren Werk über Fundamentalkanonistik hervorgetreten ist, ein. Er möchte die Ergebnisse der Grundlagendiskussion, die in der evangelischen Kirche nach dem Zweiten Weltkrieg stattgefunden hat und die mit den Namen von Karl Barth, Johannes Heckel und Erik Wolf verbunden ist, für die katholische Kirche fruchtbar machen. Dies exemplifiziert er an dem Werk von Hans Adolf Dombois (1907-1997). Das Buch hat 2 Teile. Im ersten legt der Autor die Lehre von Dombois in 7 Abschnitten dar; im zweiten würdigt er (in 7 Kapiteln) den Beitrag von Dombois für einen Aufbau der Fundamentalkanonistik. Die Studie möchte helfen, die Grundlagenproblematik des Rechts in der katholischen Kirche neu zu bedenken.
Autorenporträt
Der Autor: Reinhold Sebott SJ, geboren 1937; Dr. theol., Dr. iur. can., Lic. phil., em. Professor für Kirchenrecht an der Philosophisch-Theologischen Hochschule St. Georgen in Frankfurt am Main; 1975-1985 Lehrtätigkeit im Bereich Staatskirchenrecht an der Päpstlichen Universität Gregoriana (Rom); zahlreiche Veröffentlichungen zu den Themen Religionsfreiheit, Eherecht und Ordensrecht; Mitherausgeber des dreibändigen «Lexikon(s) für Kirchen- und Staatskirchenrecht».