Die Bilanzierung für Goodwill nach IFRS unterlag wesentlichen Regelungsänderungen. Mit Verabschiedung des IFRS 3 in 2004 wich die planmäßige Abschreibung dem Impairment-only-Approach. Die Werthaltigkeit des Goodwills ist seither mindestens jährlich gemäß IAS 36 zu überprüfen. Der überarbeitete IFRS 3, der ab 1. Juli 2009 verpflichtend anzuwenden ist, eröffnet die Wahl zwischen dem bisherigen Ansatz des Goodwills der Mehrheitsgesellschafter und der ergänzenden Berücksichtigung der Minderheitenanteile (Full-Goodwill-Methode). Zwischen der Goodwill-Bilanzierung nach IFRS und dem Controlling existieren zwei Informationsbeziehungen. Einerseits erfordert die Bilanzierung des Goodwills eine umfassende, zukunftsbezogene Informationsbereitstellung durch das Controlling. Andererseits können die bilanzorientierten Wertansätze für die Planung und Kontrolle der Unternehmensaktivitäten verwendet werden. Dies gilt besonders bei einer integrierten Rechnungslegung, in der interne Steuerungsgrößen aus der externen Gewinn-und-Verlustrechnung abgeleitet werden. Im Rahmen der Dissertation werden diese beiden Informationsbeziehungen detailliert untersucht. Neu ist zunächst die umfassende Fundierung der Integration der Rechnungslegung. Die Effizienz einer partiell integrierten Rechnungslegung wird anhand eines organisationstheoretischen Modells begründet. Weiterhin wird die Informationsbereitstellung des Controllings strukturiert abgeleitet und diskutiert. Dabei steht die Wechselwirkung der bilanziellen Anforderungen mit der Ausgestaltung der Unternehmensplanung im Vordergrund. Zudem wird beantwortet, inwieweit der Impairment-Test für die Erfolgsmessung von Unternehmenseinheiten, für die Performance-Messung des dezentralen Managements sowie für die Akquisitionskontrolle verwendet werden kann. Die Analyse wird durch eine eigene Abgrenzung von Goodwill-Komponenten unterstützt.
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