Johann Oldendorp war lutherischer Jurist und Syndikus in der Hansestadt Rostock, später Syndikus in der Hansestadt Lübeck, später lehrte er an der Universität Köln und Marburg Recht. Seine Rostocker Schriften sind kommentiert in neueres Deutsch übertragen und mit einem längeren Essay cersehen.Die Schriften geben Auskunft über das Verhältnis von Glaube und Recht aus der Sicht eines in Bologna ausgebildeten Juristen der lutherischen Reformation. Damit werden auch rechtsphilosophische Fragen berührt. Sein Standpunkt ist noch vor dem Auseinanderdriften deutscher und britischer Rechtstradition anzusiedeln. Schlüsselbegriff war für ihn die Billigkeit. Eine unter Pseudobym 1529 herausgegebene Schrift zu Missbräuchen der Kirche konnte Johann Oldendorp zugeschreiben werden.