Das mittelalterliche Kirchenrecht hat einen fundamentalen Beitrag zur Entstehung des öffentlichen Strafrechts geleistet, der hier aus historischer und kanonistisch-rechtshistorischer Sicht erstmals monographisch behandelt wird. Mit dem »Decretum Gratiani« (um 1140) und dem »Liber Extra« (1234), deren wichtigsten Kommentaren und den Werken des Bernhard von Pavia liegen der Studie kirchenrechtliche Quellen zugrunde, die aufgrund ihrer Nachwirkung und in ihrem Bemühen um eine verbesserte, auch am römischen Recht orientierte Systematik den »mainstream« der klassischen Kanonistik darstellen. Das Buch schildert die allmähliche Unterscheidung von Buße und Strafe sowie die Durchsetzung des Strafmonopols und des Legalitätsprinzips. Bereits vor dem 12. Jahrhundert waren Ansätze eines kirchlichen Strafrechts erkennbar, die jedoch erst durch die gelehrte Kanonistik zu einem wissenschaftlichen System ausgebaut wurden. Über den engeren Rahmen des Strafrechts hinaus bietet das Buch zudem neue Ansätze für die verfassungsgeschichtliche Diskussion über die Ausbildung einer souveränen Staatsgewalt.
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