Gottfried Achenwalls (1719-1772) "Ius Naturae" war eines der am weitesten verbreiteten Naturrechtslehrbücher der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts bis weit nach Kant. Es repräsentiert das universaljuristische Rechtsdenken der deutschen Aufklärung insbesondere in seiner Prägung durch Christian Wolff. Die seinerzeit ausgearbeitete und bei Achenwall paradigmatisch entwickelte Terminologie ist bis heute in den Rechtswissenschaften und in der Rechtspraxis in selbstverständlichem Gebrauch. Gleiches gilt für zahlreiche Denkfiguren des als vorbildhaft angesehenen Römischen Rechts, die bei Achenwall erklärt und systematisiert werden. Sein Lehrbuch bietet demnach einen umfassenden Einblick in die Grundlagen aller Bereiche des sich entwickelnden deutschen Rechts bzw. Rechtswissenschaft.