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Angesichts einer kriminologisch dokumentierten deutlichen Zunahme des Phänomens der Graffiti und seiner negativen Begleitfolgen stellt sich die Frage nach einer Änderung der Sachbeschädigungstatbestände des Strafgesetzbuchs. Die strafrechtliche Erfassung von Graffiti stößt nach geltendem Recht auf dogmatische Schwierigkeiten. Dies gilt vor allem für die kritisch gewürdigten Fälle "mittelbarer" Substanzverletzungen durch Wiederherstellungsschäden. Grundlegende strafrechtliche Prinzipien und rechtsvergleichende Aspekte stehen der Bejahung der Zweckmäßigkeit einer Gesetzesänderung zur…mehr

Produktbeschreibung
Angesichts einer kriminologisch dokumentierten deutlichen Zunahme des Phänomens der Graffiti und seiner negativen Begleitfolgen stellt sich die Frage nach einer Änderung der Sachbeschädigungstatbestände des Strafgesetzbuchs. Die strafrechtliche Erfassung von Graffiti stößt nach geltendem Recht auf dogmatische Schwierigkeiten. Dies gilt vor allem für die kritisch gewürdigten Fälle "mittelbarer" Substanzverletzungen durch Wiederherstellungsschäden. Grundlegende strafrechtliche Prinzipien und rechtsvergleichende Aspekte stehen der Bejahung der Zweckmäßigkeit einer Gesetzesänderung zur effektiveren Erfassung der Graffitikriminalität nicht entgegen. Unter Diskussion aktueller Gesetzgebungsvorschläge wird am Ende ein Vorschlag zur möglichen Ausgestaltung der

303, 303 c, 304 StGB formuliert.
Autorenporträt
Der Autor: Ingmar Wolf wurde 1977 in Ulm geboren. Von 1997 bis 2003 absolvierte er das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg sowie am University College London. Seit 2003 ist der Autor Rechtsreferendar in Augsburg. Die Promotion erfolgte 2004.