Bis zum 13. August 1961 spielte die see- und landseitige Grenzsicherung der DDR-Küste keine besondere Rolle, da die meisten "Republikflüchtigen" den Weg über die bis dahin offenen Sektorengrenzen in Berlin wählten. Mit dem Bau der Mauer und der Verminung der innerdeutschen Grenze änderte sich das und an der 400 km langen "nassen Grenze" der DDR setzte eine "Grenzverletzerbewegung" ein. Tausende versuchten in den folgenden Jahren und Jahrzehnten bis 1989 über die Ostsee in den Westen zu gelangen. Die Partei- und Staatsführung von SED und DDR bemühte sich, diesem "Druck auf die Grenze" durch den Einsatz ihrer Sicherheitskräfte zu begegnen. Dazu gehörte die "Grenzbrigade Küste" (GBK), ein Verband, der seit Ende 1961 der Volksmarine (VM) operativ unterstellt war. Diese Truppe von rund 2.500 Berufs- und Zeitsoldaten sowie Wehrpflichtigen sah sich allerdings kaum mit ausreichenden Ressourcen ausgestattet, um ihre Aufgaben zu erfüllen, ihr Haushalt war auf Kante genäht. Die Anbindung der GBK an die Seestreitkräfte galt auch als umstritten, da nach Ansicht der "normalen" See- und Ingenieur-Offiziere die Grenzsicherung an der Küste nicht unbedingt zu den ersten Aufgaben einer Marine gehörte. Die VM selbst wurde aber von Anfang an verpflichtet, die "Seegrenzer" dauerhaft durch den Einsatz von Schiffen, Booten und Hubschraubern aus ihrem Bestand zu unterstützen. Wie die GBK die Sicherung der DDR-Seegrenze durchführte und wie das Zusammenwirken mit der VM und den anderen "Organen" ablief und welche Probleme und Konflikte dabei auftraten, ist das zentrale Thema der Studie. Die Arbeit bemüht sich um eine streng sachbezogene Darstellung der Geschichte der GBK auf Grundlage der Auswertung von Aktenbeständen des Bundesarchivs (Militärarchiv Freiburg) und des Bundesbeauftragten für die Stasiunterlagen (BStU) sowie von Berichten und Veröffentlichungen von Sachbuchautoren und "Ehemaligen" der Grenzbrigade Küste bzw. der Volksmarine. Zugegeben aus subjektiver, westlicher Sichtweise und ohne wissenschaftlichen Anspruch, aber im Wissen darum, dass die an der Nahtstelle zweier entgegengesetzter Systeme eingesetzten Soldaten der GBK seinerzeit glaubten oder davon überzeugt waren, in Erfüllung ihrer Pflichten, die Partei und Regierung vorgaben, so handeln zu müssen, wie geschehen.