Die Arbeit befasst sich mit Rechtsfragen der ärztlichen Schweigepflicht im Falle von Kindesmisshandlungen. Ihren Ausgang nimmt die Bearbeitung in der rechtlichen Würdigung der Voraussetzungen, unter welchen ein Arzt eine feststehende oder vermutete Kindesmisshandlung anzeigen darf. Ein Schwerpunkt der Bearbeitung liegt in der Darstellung des in § 4 Abs. 3 KKG enthaltenen Rechtfertigungsgrundes. Der Verfasser setzt sich ferner mit der Frage auseinander, ob die Eintragung von möglichen Kindesmisshandlungsfällen in die sogenannte RISKID-Datei rechtmäßig ist. Es wird eingehend untersucht, wer als Adressat der Anzeige der Kindesmisshandlung in Betracht kommen kann. Schließlich wird auch erörtert, welche rechtlichen Risiken bei einer Falschanzeige einer Kindesmisshandlung bestehen.