Darf sich der behandelnde Arzt unter bestimmten Bedingungen über eine Patientenverfügung hinwegsetzen? Wie eingehend sollte ein Patient über Untersuchungsergebnisse oder Behandlungsmöglichkeiten informiert werden? Welche Formen der Patientenautonomie sind im Klinikalltag überhaupt realisierbar? Über den hohen normativen Stellenwert der Selbstbestimmung von Patientinnen und Patienten gibt es in der modernen medizinethischen Diskussion kaum noch einen grundsätzlichen Dissens. Strittig aber ist, was genau unter Patientenselbstbestimmung bzw. Patientenautonomie zu verstehen ist und wie sich die normative Autorität, die das Prinzip der Autonomie Patientinnen und Patienten in Fragen der medizinischen Behandlung oder Nichtbehandlung einräumt, begründen lässt. Kontrovers diskutiert werden insbesondere auch die Grenzen der Reichweite von Selbstbestimmung. Damit ist zum einen die Frage nach den Bedingungen der Möglichkeit selbstbestimmten Entscheidens und Handelns aufgeworfen; zum anderen aber auch die Frage danach, unter welchen VorausSetzungen und mit welchen Gründen die Selbstbestimmung von Patientinnen und Patienten eingeschränkt werden darf.
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