Das deutsche Recht kennt bislang kein allgemeines Prinzip der vertraglichen Gewinnhaftung. Es existieren lediglich einige verstreute Einzeltatbestände, die allenfalls Teilbereiche der Gewinnhaftungsproblematik abdecken können.
In England hingegen hat das House of Lords in der Entscheidung Attorney General v Blake die Gewinnhaftung wegen Vertragsbruchs erstmals auf eine allgemeine Grundlage gestellt. Der Autor beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit der Entwicklung der vertraglichen Gewinnhaftung im englischen Recht im Anschluss an die Blake-Entscheidung. Dabei kommt er nach einer rechtsvergleichenden Analyse zu dem Ergebnis, dass auch im deutschen Recht die Schaffung einer allgemeinen Grundlage der Gewinnhaftung für vorsätzliche Vertragsverletzungen de lege ferenda zwar wünschenswert wäre. Eine solche sollte im Gegensatz zum sehr weiten Ansatz im englischen Recht jedoch auf die Ausnutzung fremder Gewinnerzielungschancen beschränkt werden, um Zufallsgewinne des Gläubigers zu vermeiden.
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In England hingegen hat das House of Lords in der Entscheidung Attorney General v Blake die Gewinnhaftung wegen Vertragsbruchs erstmals auf eine allgemeine Grundlage gestellt. Der Autor beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit der Entwicklung der vertraglichen Gewinnhaftung im englischen Recht im Anschluss an die Blake-Entscheidung. Dabei kommt er nach einer rechtsvergleichenden Analyse zu dem Ergebnis, dass auch im deutschen Recht die Schaffung einer allgemeinen Grundlage der Gewinnhaftung für vorsätzliche Vertragsverletzungen de lege ferenda zwar wünschenswert wäre. Eine solche sollte im Gegensatz zum sehr weiten Ansatz im englischen Recht jedoch auf die Ausnutzung fremder Gewinnerzielungschancen beschränkt werden, um Zufallsgewinne des Gläubigers zu vermeiden.
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