
Grenzen finanzieller Einflussnahme auf ärztliche Entscheidungen bei der Kooperation von Ärzten mit anderen Leistungserbr
Unter besonderer Berücksichtigung der Zulässigkeit von Rückvergütungsmodellen (sog. Kick-back-Vereinbarungen) nach Maßgabe des § 31 Abs. 1 Musterberufsordnung-Ärzte. Dissertationsschrift
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Die medizinrechtliche Arbeit beinhaltet eine systematische Aufarbeitung des in31 der ärztlichen Berufsordnung verankerten Verbots der finanziellen Einflussnahme auf Ärzte. Darauf aufbauend erfolgt eine ausführliche Bewertung der Zulässigkeit verschiedener Kooperationsformen mit Ärzten, Krankenhäusern und weiteren Leistungserbringern. Die Thematik Korruption im Gesundheitswesen steht im Hinblick auf das Urteil des BGH zur Bestechung von Ärzten durch die Pharmaindustrie gegenwärtig im Mittelpunkt der aktuellen gesetzgeberischen Diskussionen zur Implementierung eines speziellen Straftatbe...
Die medizinrechtliche Arbeit beinhaltet eine systematische Aufarbeitung des in
31 der ärztlichen Berufsordnung verankerten Verbots der finanziellen Einflussnahme auf Ärzte. Darauf aufbauend erfolgt eine ausführliche Bewertung der Zulässigkeit verschiedener Kooperationsformen mit Ärzten, Krankenhäusern und weiteren Leistungserbringern. Die Thematik Korruption im Gesundheitswesen steht im Hinblick auf das Urteil des BGH zur Bestechung von Ärzten durch die Pharmaindustrie gegenwärtig im Mittelpunkt der aktuellen gesetzgeberischen Diskussionen zur Implementierung eines speziellen Straftatbestandes. Die Besonderheit der Arbeit besteht darin, anhand des bereits bestehenden berufsrechtlichen Bestechungsverbots die Kriterien für die Bewertung der Zulässigkeit unterschiedlicher Formen der Zusammenarbeit im Gesundheitswesen zu beleuchten und eine vertiefte Kommentierung dieser bislang nur wenig behandelten, zuletzt im Jahr 2011 novellierten Norm des ärztlichen Berufsrechts zu bieten.
31 der ärztlichen Berufsordnung verankerten Verbots der finanziellen Einflussnahme auf Ärzte. Darauf aufbauend erfolgt eine ausführliche Bewertung der Zulässigkeit verschiedener Kooperationsformen mit Ärzten, Krankenhäusern und weiteren Leistungserbringern. Die Thematik Korruption im Gesundheitswesen steht im Hinblick auf das Urteil des BGH zur Bestechung von Ärzten durch die Pharmaindustrie gegenwärtig im Mittelpunkt der aktuellen gesetzgeberischen Diskussionen zur Implementierung eines speziellen Straftatbestandes. Die Besonderheit der Arbeit besteht darin, anhand des bereits bestehenden berufsrechtlichen Bestechungsverbots die Kriterien für die Bewertung der Zulässigkeit unterschiedlicher Formen der Zusammenarbeit im Gesundheitswesen zu beleuchten und eine vertiefte Kommentierung dieser bislang nur wenig behandelten, zuletzt im Jahr 2011 novellierten Norm des ärztlichen Berufsrechts zu bieten.
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