Die weltweite Verflechtung der wirtschaftlichen Beziehungen beeinflusst die Flexibilität und Mobilität der Arbeitnehmer über die Grenzen hinweg und erhöht deren Bedeutung. Mit dieser steigenden Flexibilität nimmt für die Vertragspartner des Arbeitsvertrags das Risiko zu, in arbeitsrechtliche Fragestellungen involviert zu werden, die einen Bezug zu mehreren Rechtsordnungen aufweisen. Das Kernproblem liegt in der Bestimmung, welches Recht im Einzelfall bei Streitigkeiten mit Auslandsberührungen anwendbar ist. Zunächst werden daher die Zentralnormen zur Bestimmung des anwendbaren Rechts dargestellt. Des Weiteren wird die Frage geklärt, welches Gericht im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung zur Klärung der Streitfrage angerufen werden kann.