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Angesichts der Internationalisierung der Finanzmärkte sowie zur Verwirklichung der Grundfreiheiten des EG-Vertrages hat die EG die rechtlichen Grundlagen für ein neues System der EG-Finanzmarktaufsicht geschaffen. Tragende Pfeiler dieses Systems sind: Das einheitliche Zulassungsverfahren (single-licence), die grenzüberschreitenden Prüfungsrechte der Herkunftslandbehörden sowie die Pflicht der Behörden zu einer engen Zusammenarbeit.
Alle diese Instrumente werfen im Hinblick auf die damit einhergehende »Ent-Territorialisierung« des Rechts grundlegende Probleme des Völker-, des Europäischen
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Produktbeschreibung
Angesichts der Internationalisierung der Finanzmärkte sowie zur Verwirklichung der Grundfreiheiten des EG-Vertrages hat die EG die rechtlichen Grundlagen für ein neues System der EG-Finanzmarktaufsicht geschaffen. Tragende Pfeiler dieses Systems sind: Das einheitliche Zulassungsverfahren (single-licence), die grenzüberschreitenden Prüfungsrechte der Herkunftslandbehörden sowie die Pflicht der Behörden zu einer engen Zusammenarbeit.

Alle diese Instrumente werfen im Hinblick auf die damit einhergehende »Ent-Territorialisierung« des Rechts grundlegende Probleme des Völker-, des Europäischen Gemeinschafts- und des nationalen Verfassungsrechts auf. Man hat sich hier mit einer horizontalen »Vernetzung unterschiedlicher und unterschiedlich bleibender mitgliedstaatlicher Rechte« auseinanderzusetzen. Diese grenzüberschreitenden Verwaltungsstrukturen werden in der vorliegenden Arbeit einer systematischen Erschließung im Hinblick auf ihre dogmatische Konstruktion, Wirkungen und Verfahrensauswirkungen unterzogen.

Nachdem Pascal Royla im 1. Teil die Ausgangspunkte und Grundlagen des Aufsichtssystems erhellt, arbeitet er im 2. Teil die Wirkungsweise der neuen Aufsichtsinstrumente heraus. Er kommt zu dem Ergebnis, daß sich die Einführung der Instrumente trotz ihrer revolutionären Auswirkungen sowohl mit Gemeinschaftsrecht als auch mit dem Völker- und Verfassungsrecht vereinbaren läßt. Im 3. Teil werden die Grundelemente eines dazugehörigen »europäischen« Verwaltungsverfahrensrechts entwickelt. In der abschließenden Gesamtwürdigung kommt der Verfasser zu einer positiven Bilanz. Er fordert jedoch aus Gründen der Rechtsklarheit und -sicherheit die Schaffung eines Amtshilferechts, zu dem auch die Schaffung eines übersichtlichen grenzüberschreitenden Rechtsschutzsystems gehört.
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