Südafrika hat mit dem Cross-Border Insolvency Act 42 im Jahre 2000 als eines der ersten Länder das UNCITRAL Modellgesetz über grenzüberschreitende Insolvenzverfahren in die nationale Gesetzgebung übernommen. Der Autor unternimmt vor diesem Hintergrund einen Funktionstest des südafrikanischen Internationalen Insolvenzrechts insgesamt. Hierbei zieht er rechtsvergleichend auch die entsprechenden Regelungen des Europäischen Insolvenzrechts, des deutschen autonomen Internationalen Insolvenzrechts und von Rechtsordnungen heran, die ebenfalls das UNCITRAL Modellgesetz in ihre staatliche Gesetzgebung übernommen haben. Die Sichtweise des Autors ist zudem geprägt durch eigene, langjährige Praxiserfahrungen sowohl in einem Insolvenzverwalterbüro als auch anwaltlich beratend auf Gläubigerseite.