Diese Studie untersucht, inwieweit die vertragliche Kompetenzverteilung zwischen der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten bei der Interpretation der Grundfreiheiten einzubeziehen ist. Dieser Fragestellung wird am Beispiel der grenzüberschreitenden Krankenbehandlung nachgegangen. Gemäß Art. 152 Abs. 5 S. 1 EGV sind die Mitgliedstaaten für die Organisation ihrer Gesundheitssysteme sowie die Versorgung ihrer Bevölkerung allein zuständig. Die Rechtsprechung des EuGH zur Anwendung der Grundfreiheiten steht in einem Spannungsverhältnis mit den vertraglichen Vorgaben der Kompetenzverteilung. In der Arbeit wird dargestellt, wie mit der Methode der praktischen Konkordanz das Spannungsverhältnis zwischen Anwendung der Grundfreiheiten und der Wahrung der vertraglichen Kompetenzverteilung aufgelöst werden kann.
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