Mit der Untersuchung wird erstmals eine Gesamtdarstellung von Rohrleitungen im Völkerrecht vorgelegt. Landrohrleitungen werfen kaum völkerrechtliche Probleme auf, da sie dem Recht des jeweiligen Lagestaates unterliegen. Sie sind in rechtlicher Hinsicht Verbindungen nationaler Teilstücke. Im Gegensatz hierzu stehen Seerohrleitungen. Für jede in der Nordsee über Festlandsockelgrenzen hinweg verlegte Rohrleitung wurden Staatsverträge abgeschlossen. Ein allgemeines Gewohnheitsrecht läßt sich jedoch noch nicht feststellen. Vor dem Hintergrund ihrer Entstehung werden die einschlägigen Vorschriften in den seerechtlichen Übereinkommen von 1958 und 1982 untersucht. Es werden sowohl abstrakte Auslegungsprobleme als auch zahlreiche, für die Praxis wichtige Einzelfragen behandelt. Die beiden Hauptteile der Arbeit werden von einer Darstellung der außerrechtlichen Hintergründe sowie des Rechts der Europäischen Union und der Arbeiten internationaler Organisationen und Vereinigungen umfaßt.
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"Die große wirtschaftliche, politische und militärische Bedeutung von Gas- und Erdölleitungen zu Wasser und zu Lande bedarf keiner langen Darlegungen. Es ist daher erstaunlich, dass die vorliegende Hamburger Dissertation nahezu das einzige Werk zumindest in deutscher Sprache ist, das sich eingehend mit den bei der Verlegung und beim Betrieb solcher Leitungen auftauchenden Rechtsproblemen befasst. Der Verfasser hat mit einem wahren Mönchsfleiß alle einschlägigen Verträge zwischen Staaten und mit multinationalen Unternehmen zusammengetragen und vorbildlich knapp analysiert. Den Wert seiner Arbeit als Quellenwerk erhöht noch ein ausführliches Inhaltsverzeichnis." Ignaz Seidl-Hohenweldern, in: Zeitschrift für öffentliches Recht, Heft 1/2001