Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: vollbefriedigend (12 Punkte), Universität Hamburg, Veranstaltung: Seminar zum IPR, Sprache: Deutsch, Abstract: Einleitung Gut Ding will Weile haben oder Eine schwere Geburt . An diese Volksweisheiten fühlt sich erinnert, wer die Entwicklungsgeschichte der Richtlinie 2008/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen verfolgt, die am 21.05.2008 erlassen wurde und am 13.06.2008 in Kraft trat. Mit einer solchen Richtlinie wurde verschiedentlich schon nicht mehr gerechnet, nachdem der erste Grundstein bereits 1999 vom Europäischen Rat auf seiner Tagung in Tampere mit der Entschließung gelegt wurde, im Hinblick auf die Erleichterung eines besseren Zugangs zum Recht alternative außergerichtliche Verfahren zu schaffen. Es folgten an weiteren Stationen im Jahr 2002 ein Grünbuch über alternative Verfahren der Streitbeilegung sowie 2004 ein entsprechender Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission. Begleitet wurde dieser Reifungsprozess von vielen Stellungnahmen und kontroversen Diskussionen.
Nun endlich ist die europäische Mediations-Richtlinie rechtskräftig und regelt europaweit zentrale Aspekte des Verhältnisses von Mediation und allgemeinem Zivilverfahrensrecht bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten. Bis zum 21. Mai 2011 ist sie von den Mitgliedsstaaten umzusetzen. Damit wird die Mediation in Europa etabliert und weiter befördert, nachdem die im angloamerikanischen Raum schon sehr verbreiteten Verfahren der alternativen Streitbeilegung in der jüngeren Vergangenheit bereits einen unübersehbaren Bedeutungszuwachs erfahren haben. Der Grund dafür sind schwerfällige, langwierige, teure und komplexe Verfahren der justiziellen Konfliktlösung. Zur Sicherstellung eines rei-bungslos funktionierenden Binnenmarktes sind diese einzudämmen und effizient zu gestalten. Mediation und andere sogenannte ADR-Verfahren werden als die dafür geeigneten Instrumente erachtet, auf die auch der Europäische Normgeber verstärkt setzt.
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Nun endlich ist die europäische Mediations-Richtlinie rechtskräftig und regelt europaweit zentrale Aspekte des Verhältnisses von Mediation und allgemeinem Zivilverfahrensrecht bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten. Bis zum 21. Mai 2011 ist sie von den Mitgliedsstaaten umzusetzen. Damit wird die Mediation in Europa etabliert und weiter befördert, nachdem die im angloamerikanischen Raum schon sehr verbreiteten Verfahren der alternativen Streitbeilegung in der jüngeren Vergangenheit bereits einen unübersehbaren Bedeutungszuwachs erfahren haben. Der Grund dafür sind schwerfällige, langwierige, teure und komplexe Verfahren der justiziellen Konfliktlösung. Zur Sicherstellung eines rei-bungslos funktionierenden Binnenmarktes sind diese einzudämmen und effizient zu gestalten. Mediation und andere sogenannte ADR-Verfahren werden als die dafür geeigneten Instrumente erachtet, auf die auch der Europäische Normgeber verstärkt setzt.
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