Bachelorarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Hochschule Mainz, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel der Bachelorarbeit ist es, die Vorgehensweise der ertragsteuerlichen Behandlung der Funktionsverlagerung von Vertriebsdienstleistungen inklusive der Übertragung der Kundenliste systematisch aufzuzeigen und diese auch kritisch zu betrachten. Hieraus werden abschließend Schlussfolgerungen aus der aktuellen Gesetzgebung gezogen und mögliche, sich hieraus ergebende Folgen ersichtlich gemacht. Der Einleitung nachfolgend soll zunächst geklärt werden, ob es sich bei der Ausgangssituation um eine Funktionsverlagerung handelt. Hierzu werden die Begriffe der Funktion und der Verlagerung analysiert, um hieraus auf das mögliche Vorliegen einer Funktionsverlagerung im steuerlichen Sinne zu schließen. Danach wird die Bewertung der Funktionsverlagerung des Vertriebs den Kernpunkt der Thesis darstellen. Hierbei wird die vorgesehene Bewertung als Transferpaket beschrieben. Anschließend werden der hypothetische Fremdvergleich und die für das Steuersubstrat notwendige Berechnung des Gewinnpotenzials dargestellt. Hierbei liegt der Fokus auf den Bewertungsgrundlagen der IDW Standards sowie die hieraus anzuwenden Bewertungsmethoden für immaterielle Vermögensgegenstände. Danach wird die Entstehung des Einigungsbereichs erläutert, sowie die Auswahl des Funktionsverlagerungswertes aus diesem beschrieben. Im Anschluss daran wird die Problematik der nachträglichen Preisanpassung dargestellt sowie den Gestaltungsmöglichkeiten Aufmerksamkeit gezollt, durch Nutzen einer Lizensierungsoption, die Besteuerung auf die individuelle Liquiditätslage anzupassen. Nach der Betrachtung der Bewertung als Ganzes, wie es das Außensteuergesetz für den Regelfall vorsieht, werden Möglichkeiten aufgezeigt gerade diese mit einer Einzelbewertung zu umgehen. Abschließend wird die sich aus der Besteuerung des Transferpakets ergebende Diskrepanz zwischenAStG und HGB dargestellt sowie die Vereinbarkeit zwischen des § 3 Absatz 2 FVerlV mit Art. 9 OECD-MA und EU-Recht diskutiert. Zum Abschluss sollen Schlussfolgerungen, die aus der Thematik der Bachelorthesis gezogen werden können wie auch mögliche zukünftige Folgen dargestellt werden.
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