Mit dem Rechtsinstitut der körperschaftlichen Organschaft trägt das deutsche Steuerrecht der wirtschaftlichen Einheit des Konzerns Rechnung. Zentrales Merkmal der Organschaftsbesteuerung ist die damit verbundene Möglichkeit der rechtsträger- übergreifenden Verlustverrechnung, die das Ziel verfolgt, eine dem Leistungsfähig- keitsprinzip entsprechende Besteuerung für die in einem Konzern zusammengeschlos- senen Gesellschaften zu gewähren. Die Möglichkeit des konzerninternen Verlustausgleichs besteht jedoch nur für innerstaatliche, nicht aber für grenzüberschreitende Konzernstrukturen. Aufgrund der auf diese Weise entstehenden Ungleichbehandlung von ansonsten ver- gleichbaren Konzernstrukturen stellt sich seit Langem die Frage, ob die Vorgehenswei- se der deutschen Organschaftsbesteuerung mit der Grundidee der Europäischen Union zur Errichtung eines funktionierenden europäischen Binnenmarktes zu vereinbaren ist.