Die Untersuchung zum Recht der Kreditsicherheiten in Griechenland schließt an frühere Werke an, die in der Reihe "Recht der Kreditsicherheiten in europäischen Ländern" (Belgien, Deutschland, England, Frankreich, Österreich, Spanien und Schweiz) erschienen sind.
Je mehr im Zuge der sogenannten Globalisierung des Wirtschaftsverkehrs Kredite grenzüberschreitend eingeräumt werden, desto mehr spielt nicht nur die Rechtswahl der Partner für das Kreditverhältnis eine maßgebliche Rolle, sondern es wird gerade auch das Recht der Kreditsicherheiten ausländischer Rechtsordnungen besonders wichtig. Denn angesichts der hier weithin geltenden lex rei sitae ist der Spielraum für eine Rechtswahl begrenzt. So gewinnt namentlich für den Bereich der Europäischen Union das jeweilige Recht der Kreditsicherheiten in den einzelnen Mitgliedstaaten - diesseits von Bestrebungen zur Harmonisierung - für die Wirtschaftspraxis erhöhte Bedeutung. Die Kenntnis der ausländischen Regelungen vermag sich der Inlandsjurist oft nur eingeschränkt zu verschaffen. Es ist daher verdienstvoll, daß der Verfasser - selbst Rechtsanwalt in Griechenland und lange Zeit bei der Commercial Bank of Greece (Germany) GmbH, Frankfurt a. M., tätig - aus der Erfahrung sowohl mit der griechischen als auch der deutschen Rechtsordnung eine wissenschaftlichen Ansprüchen Rechnung tragende Darstellung der Kreditsicherheiten nach griechischem Recht in deutscher Sprache (Rechtsterminologie) vorgelegt hat.
In Griechenland hat sich das Recht der Kreditsicherheiten wohl noch nicht - wie inzwischen in Deutschland - zu einem eigenständigen Rechtsgebiet entwickelt, so daß der Verfasser die einschlägige griechische Rechtsprechung und Literatur aus den einzelnen Bereichen des Schuldrechts und Sachenrechts gleichsam zusammentragen mußte. Die maßgebenden rechtlichen Bestimmungen sind bislang kaum unter dem einheitlichen wirtschaftlichen Gesichtspunkt der Kreditsicherung erörtert und zusammenfassend dargestellt worden.
In den beiden Hauptteilen der Untersuchung wird die griechische Rechtslage zum Pfandrecht und zur Hypothek mit hoher Gründlichkeit wiedergegeben. Beachtlich ist ferner die Erläuterung des griechischen Grundbuchsystems und Schiffsregistersystems. Die Darstellung bietet für den deutschen Juristen in Wissenschaft (Rechtsvergleichung) und Praxis (z. B. Kreditwirtschaft) damit einen wichtigen Erkenntnisfortschritt, weil eine schwer zugängliche Rechtsmaterie erschlossen worden ist.
Je mehr im Zuge der sogenannten Globalisierung des Wirtschaftsverkehrs Kredite grenzüberschreitend eingeräumt werden, desto mehr spielt nicht nur die Rechtswahl der Partner für das Kreditverhältnis eine maßgebliche Rolle, sondern es wird gerade auch das Recht der Kreditsicherheiten ausländischer Rechtsordnungen besonders wichtig. Denn angesichts der hier weithin geltenden lex rei sitae ist der Spielraum für eine Rechtswahl begrenzt. So gewinnt namentlich für den Bereich der Europäischen Union das jeweilige Recht der Kreditsicherheiten in den einzelnen Mitgliedstaaten - diesseits von Bestrebungen zur Harmonisierung - für die Wirtschaftspraxis erhöhte Bedeutung. Die Kenntnis der ausländischen Regelungen vermag sich der Inlandsjurist oft nur eingeschränkt zu verschaffen. Es ist daher verdienstvoll, daß der Verfasser - selbst Rechtsanwalt in Griechenland und lange Zeit bei der Commercial Bank of Greece (Germany) GmbH, Frankfurt a. M., tätig - aus der Erfahrung sowohl mit der griechischen als auch der deutschen Rechtsordnung eine wissenschaftlichen Ansprüchen Rechnung tragende Darstellung der Kreditsicherheiten nach griechischem Recht in deutscher Sprache (Rechtsterminologie) vorgelegt hat.
In Griechenland hat sich das Recht der Kreditsicherheiten wohl noch nicht - wie inzwischen in Deutschland - zu einem eigenständigen Rechtsgebiet entwickelt, so daß der Verfasser die einschlägige griechische Rechtsprechung und Literatur aus den einzelnen Bereichen des Schuldrechts und Sachenrechts gleichsam zusammentragen mußte. Die maßgebenden rechtlichen Bestimmungen sind bislang kaum unter dem einheitlichen wirtschaftlichen Gesichtspunkt der Kreditsicherung erörtert und zusammenfassend dargestellt worden.
In den beiden Hauptteilen der Untersuchung wird die griechische Rechtslage zum Pfandrecht und zur Hypothek mit hoher Gründlichkeit wiedergegeben. Beachtlich ist ferner die Erläuterung des griechischen Grundbuchsystems und Schiffsregistersystems. Die Darstellung bietet für den deutschen Juristen in Wissenschaft (Rechtsvergleichung) und Praxis (z. B. Kreditwirtschaft) damit einen wichtigen Erkenntnisfortschritt, weil eine schwer zugängliche Rechtsmaterie erschlossen worden ist.