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Examensarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Geschichte - Sonstiges, Note: Sehr gut, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (Historisches Seminar), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Gründung des ZDF am 6. Juni 1961 durch die Unterzeichnung des Staatsvertrags über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts "Zweites Deutsches Fernsehen" durch die Ministerpräsidenten der Bundesländer stellt in rundfunkpolitischer Hinsicht in der bundesdeutschen Nachkriegsgeschichte eine bedeutende Zäsur insofern dar, als mit ihrem Aufbau die ,Gründungsepoche' des Rundfunks der Nachkriegszeit in Deutschland…mehr

Produktbeschreibung
Examensarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Geschichte - Sonstiges, Note: Sehr gut, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (Historisches Seminar), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Gründung des ZDF am 6. Juni 1961 durch die Unterzeichnung des Staatsvertrags über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts "Zweites Deutsches Fernsehen" durch die Ministerpräsidenten der Bundesländer stellt in rundfunkpolitischer Hinsicht in der bundesdeutschen Nachkriegsgeschichte eine bedeutende Zäsur insofern dar, als mit ihrem Aufbau die ,Gründungsepoche' des Rundfunks der Nachkriegszeit in Deutschland ihren Abschluss fand.Die vorliegende Arbeit analysiert die Gründung der zweiten öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalt in der Bundesrepublik Deutschland nach der ARD vor dem Hintergrund der politischen Entwicklung des Rundfunks in Deutschland seit 1949 und unter besonderer Berücksichtigung der Geschichtsvermittlung im Fernsehen. Die Arbeit ist dazu in zwei Abschnitte gegliedert. Der erste Abschnitt behandelt den institutionellen Aufbau des ZDF von 1963 bis 1966 unter der zentralen Fragestellung, inwieweit die Gründung des ZDF ein Produkt der rundfunkpolitischen Debatte der 50er und 60er Jahre ist im Hinblick auf die Auseinandersetzung der Regierung Adenauer mit den Ministerpräsidenten der Länder und Intendanten der Landesrundfunkanstalten über ein "Staatsfernsehen" bzw. eine föderalistisch betriebene zweite Rundfunkanstalt, und in welcher Hinsicht diese Debatte Konsequenzen für den Aufbau und die weitere Entwicklung des ZDF gehabt hat. Die im ZDF-Staatsvertrag von 1961 formulierten Programmrichtlinien verpflichteten das ZDF neben der Vermittlung von Information und Unterhaltung zu einem Bildungsauftrag der Anstalt gegenüber ihrem Fernsehpublikum. Ein Teil dieses Bildungsauftrages bestand in der Vermittlung von Geschichtskenntnissen. Der zweite Abschnitt dieser Arbeit untersucht in einer Analyse der Programmrichtlinien des ZDF aus diesem Zeitraum, inwieweit die Anstaltdiesem 1961 niedergelegten Programmauftrag in ihrer Aufbauphase von 1963 bis 1966 gerecht wurde. Konkret ergeben sich dabei Fragen nach dem Anteil von Geschichtssendungen am Gesamtprogramm des ZDF, nach den versendeten Themen und Epochen, und nach den damals bevorzugten Darstellungsformen von Geschichtsstoffen im Fernsehen.
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