Die Europäische Gesellschaft eröffnet grenzüberschreitend tätigen Unternehmen neue gesellschaftsrechtliche Möglichkeiten. Solange allerdings die steuerlichen Folgen einer SE-Gründung ungewiss sind, wird die Praxis davon nur zurückhaltend Gebrauch machen. Weder in der SE-Verordnung noch im deutschen SE-Einführungsgesetz finden sich spezielle steuerliche Vorschriften.
Zentrales Problem ist der Konflikt zwischen fiskalischen und unternehmerischen Interessen, nämlich Sicherung der Steueransprüche einerseits, Umstrukturierung ohne steuerliche Belastung andererseits. Die Arbeit entwirft ein geschlossenes Konzept, das diesen Konflikt löst, denn es führt dazu, dass weder Gründung noch Sitzverlegung eine Besteuerung veranlassen noch stille Reserven aus der inländischen Steuerverhaftung ausscheiden. Sie schließt mit konkreten Anregungen an den deutschen Gesetzgeber.
Zentrales Problem ist der Konflikt zwischen fiskalischen und unternehmerischen Interessen, nämlich Sicherung der Steueransprüche einerseits, Umstrukturierung ohne steuerliche Belastung andererseits. Die Arbeit entwirft ein geschlossenes Konzept, das diesen Konflikt löst, denn es führt dazu, dass weder Gründung noch Sitzverlegung eine Besteuerung veranlassen noch stille Reserven aus der inländischen Steuerverhaftung ausscheiden. Sie schließt mit konkreten Anregungen an den deutschen Gesetzgeber.