119,90 €
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei*
Sofort lieferbar
payback
0 °P sammeln
  • Gebundenes Buch

Der Autor beschäftigt sich mit der umstrittenen Frage der Beteiligung durch Unterlassen. Ausgehend von einer an Kant und Fichte anknüpfenden Philosophie der Freiheit entwickelt er einen interpersonalen Unrechtsbegriff und eine darauf aufbauende Beteiligungslehre, welche die Besonderheit der Verletzungsmacht des untätig bleibenden Garanten bereits einbezieht. Eine solche einheitliche, nämlich für Tun und Unterlassen gleichermaßen geltende Beteiligungslehre ist mithilfe der Normentheorie zu präzisieren: Der Täter verletzt eine täterschaftliche Verhaltensnorm, deren Schutzzweck gerade in der…mehr

Produktbeschreibung
Der Autor beschäftigt sich mit der umstrittenen Frage der Beteiligung durch Unterlassen. Ausgehend von einer an Kant und Fichte anknüpfenden Philosophie der Freiheit entwickelt er einen interpersonalen Unrechtsbegriff und eine darauf aufbauende Beteiligungslehre, welche die Besonderheit der Verletzungsmacht des untätig bleibenden Garanten bereits einbezieht. Eine solche einheitliche, nämlich für Tun und Unterlassen gleichermaßen geltende Beteiligungslehre ist mithilfe der Normentheorie zu präzisieren: Der Täter verletzt eine täterschaftliche Verhaltensnorm, deren Schutzzweck gerade in der Verhinderung des tatbestandsmäßigen Erfolgs liegt, während der Teilnehmer eine teilnehmerschaftliche Verhaltensnorm verletzt, die die Risikoverringerung der Haupttat bezweckt. Dementsprechend entwickelt der Autor anhand des Inhalts des konkreten Rechtsverhältnisses eine differenzierte Lösung der Anfangsfrage und untersucht schließlich eingehend die verschiedenen Beteiligungsformen durch Unterlassen.
Autorenporträt
Sheng-Yen Feng studierte Rechtswissenschaften an der National Cheng-Chi University in Taipeh, Taiwan. 2007 begann er an dieser Universität sein Masterstudium und legte dort 2008 das taiwanische juristische Staatsexamen ab. Im Jahr 2010 schloss er sodann seinen Master mit dem Thema »Die Rechtsfigur der Organisationsherrschaft im Strafrecht« ab. Von 2013 bis 2018 war er Stipendiat der Konrad-Adenauer-Stiftung. An der Georg-August-Universität Göttingen absolvierte er im Jahr 2014 sein Magister Legum-Studium und bestand im April 2021 die Promotionsprüfung mit der Gesamtnote »summa cum laude«.