Georg MeikelGrundbuchordnung für das Deutsche Reich vom 24. März 1897
Unter besonderer Berücksichtigung des bayerischen Ausführungsgesetzes und der einschlägigen Vollzugsvorschriften
Georg MeikelGrundbuchordnung für das Deutsche Reich vom 24. März 1897
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Frontmatter -- Vorwort -- Inhaltsübersicht -- Abkürzungen -- Grundbuchordnung für das Deutsche Reich vom 24. März 1897 -- Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften -- Zweiter Abschnitt: Eintragungen in das Grundbuch -- Dritter Abschnitt: Hypotheken-, Grundschuld-, Rentenschuldbriefe -- Vierter Abschnitt: Beschwerde -- Fünfter Abschnitt: Schlußbestimmungen -- Anhang -- Alphabetisches Register -- Backmatter