Georg MeikelGrundbuchordnung für das Deutsche Reich vom 24. März 1897
Unter besonderer Berücksichtigung des bayerischen Ausführungsgesetzes und der einschlägigen Vollzugsvorschriften
Georg MeikelGrundbuchordnung für das Deutsche Reich vom 24. März 1897
Unter besonderer Berücksichtigung des bayerischen Ausführungsgesetzes und der einschlägigen Vollzugsvorschriften
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Frontmatter -- Vorwort zur ersten Auslage -- Vorwort zur zweiten Auslage -- Inhaltsübersicht -- Abkürzungen -- Grundbuchordung für das Deutsche Reich vom 24. März 1897 -- Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften ( 1-12) -- Zweiter Abschnitt: Eintragungen in das Grundbuch ( 13-55) -- Dritter Abschnitt: Hypotheken-, Grundschuld-, Rentenschuldbrief ( 56-70) -- Vierter Abschnitt: Beschwerde ( 71-81) -- Fünfter Abschnitt: Schlußbestimmungen ( 82-102) -- Anhang -- Alphabetisches Register -- Backmatter