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Das Grundbuch gehört zum täglichen Geschäft jedes Notars. Zahlreiche Gesetzesänderungen und Grundsatzentscheidungen haben in den vergangenen Jahren zum Teil grundlegende Änderungen im Grundbuchrecht mit sich gebracht, insbesondere die Einführung des elektronischen Grundbuchs sowie die jetzt anstehende Einführung des Datenbankgrundbuchs. Vermeiden Sie Unsicherheiten und daraus resultierende Fehler und Verzögerungen! Mit der Neuauflage des von Kuntze/Ertl/Herrmann/Eickmann begründeten Kommentars (KEHE), der nun erstmals im Deutschen Notarverlag erscheint, halten Sie Ihr Wissen und das Wissen…mehr

Produktbeschreibung
Das Grundbuch gehört zum täglichen Geschäft jedes Notars. Zahlreiche Gesetzesänderungen und Grundsatzentscheidungen haben in den vergangenen Jahren zum Teil grundlegende Änderungen im Grundbuchrecht mit sich gebracht, insbesondere die Einführung des elektronischen Grundbuchs sowie die jetzt anstehende Einführung des Datenbankgrundbuchs. Vermeiden Sie Unsicherheiten und daraus resultierende Fehler und Verzögerungen! Mit der Neuauflage des von Kuntze/Ertl/Herrmann/Eickmann begründeten Kommentars (KEHE), der nun erstmals im Deutschen Notarverlag erscheint, halten Sie Ihr Wissen und das Wissen Ihrer Mitarbeiter zum Grundbuchrecht auf der Höhe der Zeit. Der Kommentar ist auch in seiner neuen Auflage das zuverlässige Nachschlagewerk für alle relevanten Informationen, und zwar in jedem Stadium des Grundbuchverfahrens. So ausführlich wie nötig, so prägnant wie möglich stellen Ihnen die versierten Autoren ein aktuelles, vollständiges und praxisnahes Nachschlagewerk für Ihre tägliche Arbeit zur Verfügung. Der Standardkommentar erläutert übersichtlich in einem Band das gesamte Grundbuchrecht: ¿ Grundbuchordnung (GBO) ¿ Grundbuchverfügung (GBV) ¿ Gebäudegrundbuchverfügung (GGV) ¿ Wohnungseigentumsgrundbuchverfügung (WGV) Eine ausführliche Einleitung zu grundsätzlichen Verfahrensfragen rundet den Kommentar inhaltlich ab. In die Darstellung, die auf das Verfahrensrecht konzentriert ist, ist die jahrzehntelange Erfahrung der Autoren mit dem Grundbuchrecht eingeflossen. Auch materiell-rechtliche Fragen werden dort erläutert, wo es für das Verständnis unerlässlich ist. In bewährter Qualität, mit neuen Inhalten und in neuem Gewand, finden Sie deshalb schnell und zuverlässig die Informationen, die Sie für Ihre tägliche Arbeit wirklich brauchen.
Autorenporträt
Hrsg. von Notar Dr. Jörg Munzig und Prof. Ulrich Keller
Rezensionen
Prof. Dr. Wolfgang Lüke, LL.M. (Chicago), Dresden in ZNotP 4/2016, S. 124: "(...) Die Kommentierung ist (...) als in jeder Hinsicht gelungen zu bezeichnen. (...) Wichtig erscheint vor allem, dass der Nutzer des Werks über den Stand der Rechtsentwicklung zuverlässig informiert wird und ihm eine konkrete Hilfe an die Hand gegeben wird. (...) Die Kommentierung stellt ein wichtiges und zuverlässiges Arbeitsmittel im Bereich des Grundbuchverfahrensrechts dar, und genügt dem selbst gestellten Anspruch ein "Hybrid" zwischen Kurzkommentar und Großkommentar zu sein, in jeder Hinsicht." Notar a.D. Professor Walter Böhringer, Heidenheim/Brenz in DNotZ 2015, S. 320: "(...) Wohltuend sind die Ausführungen zum elektronischen Rechtsverkehr und der elektronischen Grundakte (

135 ff. GBO) (...) Das Werk gibt zu allen kleinen Zweifelsfragen wie auch zu den großen Problemen des Grundbuchrechts stets brauchbare Lösungen. Der Praktiker wie auch der Wissenschaftler haben ein Buch, dessen sie sich wegen seiner Praxistauglichkeit und der wissenschaftlichen Präzision gerne und mit Erfolg bedienen." Notarassessor Dr. Johannes Weber in DNoTI-Report 14/2015 Juli 2015, S. 111: "(...) Der KEHE ist ein Kompass, der dem Wissenschaftler wie dem Praktiker stets eine hervorragende Orientierung auf dem weiten Feld des Grundbuchrechts bietet." Notar Thomas Krause, Staßfurt in NotBZ 4/2015, S. 160 : "(..) Abgerundet wird das Werk durch eine beeindruckende Kommentierung des Grundbuchverfügung (243 Seiten), der Wohnungsgrundbuchverfügung (8 Seiten) und der Gebäudegrundbuchverfügung (26 Seiten). (..) dass Herausgeber und Autoren auch mit der Neuauflage eine hervorragende Arbeit geleistet haben. Der Kommentar kann jedem Praktiker als unentbehrliches Hilfsmittel für alle Fragen des Grundbuchrechts uneingeschränkt empfohlen werden."…mehr