Verordnung zur Durchführung der Grundbuchordnung (Grundbuchverfügung - GBV)Vollzitat: "Grundbuchverfügung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Januar 1995 (BGBl. I S. 114), die zuletzt durch Artikel 41 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436) geändert worden ist"Rechtsstand: 10. August 2021Auf den Abdruck der Anlagen wurde aufgrund der Darstellbarkeit verzichtet.Inhalt:Abschnitt I - Das GrundbuchUnterabschnitt 1 - GrundbuchbezirkeUnterabschnitt 2 - Die äußere Form des GrundbuchsAbschnitt II - Das GrundbuchblattAbschnitt III - Die EintragungenAbschnitt IV - Die GrundaktenAbschnitt V - Der ZuständigkeitswechselAbschnitt VI - Die Umschreibung von GrundbüchernAbschnitt VII - Die Schließung des GrundbuchblattsAbschnitt VIII - Die Beseitigung einer DoppelbuchungAbschnitt IX - Die Bekanntmachung der EintragungenAbschnitt X - Grundbucheinsicht und -abschriftenAbschnitt XI - Hypotheken-, Grundschuld- und RentenschuldbriefeAbschnitt XII - Das ErbbaugrundbuchAbschnitt XIII - Vorschriften über das maschinell geführte GrundbuchUnterabschnitt 1 - Das maschinell geführte GrundbuchUnterabschnitt 2 - Anlegung des maschinell geführten GrundbuchsUnterabschnitt 3 - Eintragungen in das maschinell geführte GrundbuchUnterabschnitt 4 - Einsicht in das maschinell geführte Grundbuch und Abschriften hierausUnterabschnitt 5 - Automatisierter Abruf von DatenUnterabschnitt 6 - Zusammenarbeit mit den katasterführenden Stellen und VersorgungsunternehmenUnterabschnitt 7 - Hypotheken-, Grundschuld- und RentenschuldbriefeUnterabschnitt 8 - SchlussbestimmungenAbschnitt XIV - Vermerke über öffentliche LastenAbschnitt XV - Vorschriften über den elektronischen Rechtsverkehr und die elektronische GrundakteAbschnitt XVI - Übergangs- und Schlussvorschriften