Diplomarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Revision, Prüfungswesen, Note: 1,3, Hochschule Fulda (Wirtschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Problemstellung:
Die Bedeutung der Grunderwerbsteuer in Zusammenhang mit Unternehmensumstrukturierungen ist in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Dies ist insbesondere auf folgende Tatsachen zurückzuführen. Durch das Umwandlungssteuergesetz 1995 und die Neufassung des
8b Abs. 2 KStG sind einerseits die Möglichkeiten der Unternehmensumstrukturierungen ohne zusätzliche ertragssteuerliche Belastung erheblich erweitert worden. Andererseits hat die Belastung von Umstrukturierungen durch die Grunderwerbsteuer deutlich zugenommen. Verantwortlich hierfür sind im Wesentlichen die durch das Jahressteuergesetz 1997 und durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 eingeführten Verschärfungen. Im Einzelnen sind dies die Anhebung des Steuersatzes von 2 v.H. auf 3,5 v.H., die Anbindung der Bemessungsgrundlage an die Grundbesitzwerte des
138 Abs. 2 oder 3 BewG in bestimmten Fällen und die Einführung eines zusätzlichen Ersatztatbestands in
1 Abs. 2a GrEStG, sowie die Absenkung der Grunderwerbsteuer auslösenden Beteiligungshöhe i.S.d.
1 Abs. 3 GrEStG von 100 v.H. auf 95 v.H..
Aufgrund der geringeren ertragsteuerlichen Belastung bei gleichzeitig gestiegener grunderwerbsteuerlicher Belastung können grunderwerbsteuerliche Aspekte bei der Planung von Umstrukturierungen in den Vordergrund treten oder diese im Einzelfall sogar verhindern.
Ziel dieser Arbeit ist es, die aus Gründung und Umstrukturierungen resultierenden grunderwerbsteuerlichen Konsequenzen strukturiert darzustellen und im Anschluss daran Möglichkeiten aufzuzeigen, wie grunderwerbsteuerliche Belastungen vermieden werden können.
Dabei ist in die Untersuchungen mit einzubeziehen, dass das Grunderwerbsteuerrecht Kapitalgesellschaften anders behandelt als Personengesellschaften. Dies wird insbesondere anhand der Vergünstigungsvorschriften nach den
5 und 6 GrEStG für Gesamthandsgemeinschaften und der speziell auf Personengesellschaften zugeschnittenen Besteuerungsvorschrift des
1 Abs. 2a GrEStG deutlich.
Der Fokus der Betrachtung soll allein schon aufgrund der Tatsache, dass die Mehrzahl aller Umstrukturierungen gruppenintern durchgeführt werden, auf dem Unternehmensverbund liegen. Für derartige Umstrukturierungen gelten keine besonderen Befreiungsvorschriften und die durch die Neuordnung ausgelöste Grunderwerbsteuer ist nicht nur ein lästiges Kostenhindernis, sondern führt aufgrund des ausbleibenden externen Liquiditätszuflusses zu einer zusätzlichen Belastung.
Die Betrachtungen beschränken sich dabei ausschließlich auf grunderwerbsteuerliche Folgen. Auf die Darstellung von wirtschaftlichen und ertragsteuerlichen Konsequenzen muss aufgrund des allein schon aus grunderwerbsteuerlicher Sicht äußerst umfangreichen Sachverhalts verzichtet werden.
Um einen Einstieg in die Grunderwerbsteuer zu schaffen, ist es in einem einleitenden zweiten Teil dieser Arbeit erforderlich, ihren Charakter, ihr Verhältnis zu den anderen Verkehrsteuern und die wichtigsten Regelungen des Grunderwerbsteuergesetzes darzustellen.
Aufbauend auf diesen Grundlagen wird im dritten Teil der Arbeit die Gründung als wichtiges Ereignis im Leben eines Unternehmens auf deren grunderwerbsteuerliche Relevanz untersucht. Dabei sind Unterschiede zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften herauszuarbeiten.
Im vierten Teil der Arbeit werden Umstrukturierungen von Personen- und Kapitalgesellschaften auf potentiell steuerbare unmittelbare Grundstücksübergänge überprüft. Dabei ist zu unterscheiden in Umstrukturierungsmaßnahmen auf Basis des Umwandlungsgesetzes und Umstrukturierungsmaßnahmen auf anderer rechtlicher Grundlage. Des Weiteren wird untersucht, inwiefern derartige Umstrukturierungen nach den
5 und 6 GrEStG begünstigt werden können ...
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Die Bedeutung der Grunderwerbsteuer in Zusammenhang mit Unternehmensumstrukturierungen ist in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Dies ist insbesondere auf folgende Tatsachen zurückzuführen. Durch das Umwandlungssteuergesetz 1995 und die Neufassung des
8b Abs. 2 KStG sind einerseits die Möglichkeiten der Unternehmensumstrukturierungen ohne zusätzliche ertragssteuerliche Belastung erheblich erweitert worden. Andererseits hat die Belastung von Umstrukturierungen durch die Grunderwerbsteuer deutlich zugenommen. Verantwortlich hierfür sind im Wesentlichen die durch das Jahressteuergesetz 1997 und durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 eingeführten Verschärfungen. Im Einzelnen sind dies die Anhebung des Steuersatzes von 2 v.H. auf 3,5 v.H., die Anbindung der Bemessungsgrundlage an die Grundbesitzwerte des
138 Abs. 2 oder 3 BewG in bestimmten Fällen und die Einführung eines zusätzlichen Ersatztatbestands in
1 Abs. 2a GrEStG, sowie die Absenkung der Grunderwerbsteuer auslösenden Beteiligungshöhe i.S.d.
1 Abs. 3 GrEStG von 100 v.H. auf 95 v.H..
Aufgrund der geringeren ertragsteuerlichen Belastung bei gleichzeitig gestiegener grunderwerbsteuerlicher Belastung können grunderwerbsteuerliche Aspekte bei der Planung von Umstrukturierungen in den Vordergrund treten oder diese im Einzelfall sogar verhindern.
Ziel dieser Arbeit ist es, die aus Gründung und Umstrukturierungen resultierenden grunderwerbsteuerlichen Konsequenzen strukturiert darzustellen und im Anschluss daran Möglichkeiten aufzuzeigen, wie grunderwerbsteuerliche Belastungen vermieden werden können.
Dabei ist in die Untersuchungen mit einzubeziehen, dass das Grunderwerbsteuerrecht Kapitalgesellschaften anders behandelt als Personengesellschaften. Dies wird insbesondere anhand der Vergünstigungsvorschriften nach den
5 und 6 GrEStG für Gesamthandsgemeinschaften und der speziell auf Personengesellschaften zugeschnittenen Besteuerungsvorschrift des
1 Abs. 2a GrEStG deutlich.
Der Fokus der Betrachtung soll allein schon aufgrund der Tatsache, dass die Mehrzahl aller Umstrukturierungen gruppenintern durchgeführt werden, auf dem Unternehmensverbund liegen. Für derartige Umstrukturierungen gelten keine besonderen Befreiungsvorschriften und die durch die Neuordnung ausgelöste Grunderwerbsteuer ist nicht nur ein lästiges Kostenhindernis, sondern führt aufgrund des ausbleibenden externen Liquiditätszuflusses zu einer zusätzlichen Belastung.
Die Betrachtungen beschränken sich dabei ausschließlich auf grunderwerbsteuerliche Folgen. Auf die Darstellung von wirtschaftlichen und ertragsteuerlichen Konsequenzen muss aufgrund des allein schon aus grunderwerbsteuerlicher Sicht äußerst umfangreichen Sachverhalts verzichtet werden.
Um einen Einstieg in die Grunderwerbsteuer zu schaffen, ist es in einem einleitenden zweiten Teil dieser Arbeit erforderlich, ihren Charakter, ihr Verhältnis zu den anderen Verkehrsteuern und die wichtigsten Regelungen des Grunderwerbsteuergesetzes darzustellen.
Aufbauend auf diesen Grundlagen wird im dritten Teil der Arbeit die Gründung als wichtiges Ereignis im Leben eines Unternehmens auf deren grunderwerbsteuerliche Relevanz untersucht. Dabei sind Unterschiede zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften herauszuarbeiten.
Im vierten Teil der Arbeit werden Umstrukturierungen von Personen- und Kapitalgesellschaften auf potentiell steuerbare unmittelbare Grundstücksübergänge überprüft. Dabei ist zu unterscheiden in Umstrukturierungsmaßnahmen auf Basis des Umwandlungsgesetzes und Umstrukturierungsmaßnahmen auf anderer rechtlicher Grundlage. Des Weiteren wird untersucht, inwiefern derartige Umstrukturierungen nach den
5 und 6 GrEStG begünstigt werden können ...
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