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Zum WerkDer bekannte und vielfach bewährte Standardkommentar zum Grunderwerbsteuergesetz erläutert auch in der 21. Auflage das GrEStG umfassend, kritisch und meinungsbildend und liefert Ihnen praxisorientierte Argumentationshilfen.Die jetzt vorliegende umfassend überarbeitete und aktualisierte Neuauflage bietet angesichts der stetig wachsenden Bedeutung der GrESt höchste Sicherheit für die Praxis.Der Kommentar garantiert rechtsprechungskonforme Lösungen und erlaubt auch Rückschlüsse auf künftige Rechtsprechungstendenzen.Die Autorenschaft bezieht eindeutig Stellung zu den steuerpolitischen…mehr

Produktbeschreibung
Zum WerkDer bekannte und vielfach bewährte Standardkommentar zum Grunderwerbsteuergesetz erläutert auch in der 21. Auflage das GrEStG umfassend, kritisch und meinungsbildend und liefert Ihnen praxisorientierte Argumentationshilfen.Die jetzt vorliegende umfassend überarbeitete und aktualisierte Neuauflage bietet angesichts der stetig wachsenden Bedeutung der GrESt höchste Sicherheit für die Praxis.Der Kommentar garantiert rechtsprechungskonforme Lösungen und erlaubt auch Rückschlüsse auf künftige Rechtsprechungstendenzen.Die Autorenschaft bezieht eindeutig Stellung zu den steuerpolitischen Tendenzen, sodass der Kommentar wertvolle Praxishilfe leistet.Vorteile auf einen Blickaktuelles Meinungsspektrumargumentative Hilfestellungenpraxisorientierte ArgumentationshilfenZur NeuauflageEine bedeutende zivilrechtliche Änderung des MoPeG ist die umfassende Aufhebung der Regelungen zur gesamthänderischen Vermögensbindung. Ab dem 1.1.2024 erfolgt eine klare Trennung der Vermögenssphären zwischen Personengesellschaft und Gesellschafter, ähnlich wie bei Kapitalgesellschaften. Dies hätte bei der GrESt dazu führen können, dass Steuervergünstigungen, die auf die Gesamthand abzielen (§ 5 Abs. 1 und 2 GrEStG, § 6 Abs. 3 Satz 1 GrEStG sowie § 7 Abs. 2 GrEStG), nicht mehr greifen.Um drohenden Nachteilen zu begegnen, wurde im Kreditzweitmarktförderungsgesetz der Status quo durch die Einführung eines neuen § 24 GrEStG (vorläufig bis zum 31.12.2026) manifestiert. Demnach werden Personengesellschaften weiterhin für die Zwecke der Grunderwerbsteuer als Gesamthand behandelt, und deren Vermögen wird als Gesamthandsvermögen angenommen.Die 21. Auflage des Viskorf, GrEStG verarbeitet diese Entwicklung wegweisend, umfassend und tiefgreifend und unterlegt die Kommentierungen mit zahlreichen Praxisbeispielen.ZielgruppeFür Steuerberatung, Notariate, Rechtsanwaltschaft, Wissenschaft, Finanzverwaltung, Finanzrichterschaft, Rechts- und Steuerabteilungen, Immobilienwirtschaft.