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Die 3. Auflage bringt die Kommentierung der Präambel und der Art. 1 bis 19 auf den aktuellen Stand von Judikatur und Literatur. Im Autorenkreis sind einige personelle Veränderungen zu verzeichnen: die Wissenschaftsfreiheit wird von Gabriele Britz, die Kunstfreiheit von Fabian Wittreck kommentiert, der auch die Art. 16, 16a und 18 übernommen hat. Art. 6 und 7 liegen nunmehr in den Händen von Frauke Brosius-Gersdorf. Ferdinand Wollenschläger ist ebenfalls neu im Kreise der Autoren und kommentiert Art. 11 GG. Das Werk wird nur geschlossen abgegeben. Aus Rezensionen zur dritten Auflage: "Dem…mehr

Produktbeschreibung
Die 3. Auflage bringt die Kommentierung der Präambel und der Art. 1 bis 19 auf den aktuellen Stand von Judikatur und Literatur. Im Autorenkreis sind einige personelle Veränderungen zu verzeichnen: die Wissenschaftsfreiheit wird von Gabriele Britz, die Kunstfreiheit von Fabian Wittreck kommentiert, der auch die Art. 16, 16a und 18 übernommen hat. Art. 6 und 7 liegen nunmehr in den Händen von Frauke Brosius-Gersdorf. Ferdinand Wollenschläger ist ebenfalls neu im Kreise der Autoren und kommentiert Art. 11 GG. Das Werk wird nur geschlossen abgegeben. Aus Rezensionen zur dritten Auflage: "Dem Grundgesetz-Kommentar von Dreier kommt unter den großen Grundgesetz-Kommentaren die Position des Favoriten zu. [...] So finden Form und Inhalt zu einer wunderbaren Einheit zusammen. Der Band liefert dem Praktiker schnelle Ergebnisse zu einer konkreten Sachfrage, bietet dem Wissenschaftler Material in Fülle für weiterführende Überlegungen und zeigt uns allen einmal wieder die Wunder der analogen Welt." Georg Neureither NVwZ 2014, 41 "Die Bilanz zum ersten Band dieses Grundgesetz-Kommentars könnte nicht positiver ausfallen: Mit ihm bekommen alle, die an rechtswissenschaftlicher Aufklärung über ein angemessenes Verständnis unserer Verfassung ineressiert sind, ein durch nichts ersetzbares Erkenntnis-, Orientierungs- und Handlungsmittel an die Hand." Hans Jörg Sandkühler Kritische Justiz 2014, 105-108 "Der " Dreier " wird ein unverzichtbares Standardwerk für Rechtswissenschaft und Praxis bleiben; auch in Studium und Referendariat kann seine Verwendung nachdrücklich empfohlen werden. Der Nutzer des Kommentars wird stets einen schnellen, aber äußerst fundierten, glasklar formulierten und weiterführenden Überblick erhalten." Wolfgang Kahl Verwaltungsblätter für Baden-Württemberg 2/2014, 79 "Die durchweg aktuellen Literaturnachweise vermitteln einen umfassenden [...] Einblick in den Stand der Meinungen. Insgesamt verstehen sich die Erläuterungen nicht nur als Entscheidungshilfe [...], sondern gleichermaßen als unüberhörbare Stimmen in der Diskussion jeglicher Grundrechtsfragen. Natürlich braucht es Zeit, um sich auf ihre Ableitungen und Argumente einzulassen. Sie ist jedoch kaum sinnvoller zu verwenden als für die Bearbeitung von Verfassungsfragen mit Hilfe dieses Kommentars." Herbert Günther Staatsanzeiger für das Land Hessen 2014, 41 "Sämtliche Kommentatoren beschränken sich dankenswerterweise nicht auf die Interpretation des Wortlautes, sondern geben einen spannenden Überblick über Herkunft, Entstehung und Entwicklung der jeweiligen Vorschrift. Weiterhin fehlt es nicht an internationalen, supranationalen und rechtsvergleichenden Bezügen, was die Lektüre der Kommentierung zu einem Genuss macht. [...]. Das Werk kann uneingeschränkt zur Anschaffung empfohlen werden und gehört in jede öffentlich-rechtliche Bibliothek." Jens M. Schmittmann Verwaltungsrundschau 2013, 390 "Der Grundgesetz -Kommentar überzeugt auf ganzer Linie! Es lässt sich perfekt mit den einzelnen Kommentierungen arbeiten. [...] Die Verfasser legen eine hochaktuelle und sehr gut lesbare Neuauflage vor, die keine Wünsche offen lässt." Die ungekürzte Rezension von Marcus Heinemann finden Sie auf http://www.dierezensenten.blogspot.de/2013/09/rezension-offentliches-recht-grundgesetz.html?m=1 "An der Auseinandersetzung mit dem 'Dreier' kommt man im Verfassungsrecht nicht vorbei." Matthias Wiemers Gewerbearchiv 2014, 264
Autorenporträt
Dreier, HorstGeboren 1954; 1985 Promotion; 1989 Habilitation; nach Stationen in Heidelberg und Hamburg seit 1995 Ordinarius für Rechtsphilosophie, Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Würzburg.