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Die im Jahre 2004 begonnene Zweitauflage des Grundgesetz-Kommentars wird nunmehr mit dem zweiten Band fortgesetzt, der in umfassend überarbeiteter, durchgängig aktualisierter und erweiterter Fassung vorgelegt wird. Mit den Art. 20-82 erfaßt er den Kernbereich des Staatsorganisationsrechts und damit ein Rechtsgebiet, das seit Erscheinen der Erstauflage besonders in Bewegung geraten ist. Am Anfang eines jeden Artikels sind weiterhin im Interesse gesteigerter Benutzerfreundlichkeit neben der Literatur und den Leitentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts auch die wichtigsten einschlägigen…mehr

Produktbeschreibung
Die im Jahre 2004 begonnene Zweitauflage des Grundgesetz-Kommentars wird nunmehr mit dem zweiten Band fortgesetzt, der in umfassend überarbeiteter, durchgängig aktualisierter und erweiterter Fassung vorgelegt wird. Mit den Art. 20-82 erfaßt er den Kernbereich des Staatsorganisationsrechts und damit ein Rechtsgebiet, das seit Erscheinen der Erstauflage besonders in Bewegung geraten ist. Am Anfang eines jeden Artikels sind weiterhin im Interesse gesteigerter Benutzerfreundlichkeit neben der Literatur und den Leitentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts auch die wichtigsten einschlägigen Stichwörter aufgeführt. Aus Rezensionen zum ersten Band:&Der 'Dreier' ist ein großartiger Kommentar! Ausführlich, gedankenreich, kritisch, in den Belegen erschöpfend - eine wissenschaftliche Meisterleistung.&Zeitschrift für die Anwaltspraxis, Beilage 4, 2004, 4.&Insgesamt: Dieser Kommentar ist wissenschaftlich profund, aktuell, präzise, vollständig und vor allem qualitativ wie quantitativ homogen. Der Spitzenrang, von dem eingangs die Rede war, wird durch die 2. Auflage mehr als bestätigt.&Friedhelm Hufen Deutsches Verwaltungsblatt 2005, 560.
Autorenporträt
Horst Dreier
Geboren 1954; 1985 Promotion; 1989 Habilitation; nach Lehrstuhlvertretungen und Professur in Heidelberg 1991-95 Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre an der Universität Hamburg; seit 1995 Ordinarius für Rechtsphilosophie, Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Würzburg.