Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Politik - Thema: Europäische Union, , Sprache: Deutsch, Abstract: Die Grundordnung der BRD ist das Grundgesetz. Es stellt somit die höchste Rechtsordnung des Staates der Deutschen dar und ist folglich die Verfassung der Bundesrepublik. Im Zuge der vorliegenden Arbeit soll sich im Folgenden also mit den verfassungsrechtlichen Grundlagen der Europäischen Integration der Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft auseinandergesetzt werden. Die Vermutung liegt nahe, dass das Grundgesetz als Basis des deutschen Staates sowohl den Grundpfeiler als auch den Antrieb des europäischen Engagements dieser Nation darstellte und gleichzeitig auch die Grenzen dieser Bemühungen aufzeigt. Es ist davon auszugehen, dass der Integration Deutschlands in die Europäische Union verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt sind.Um diese Grenzen auszuloten erscheint es zunächst sinnvoll, sich mit den Grundlagen und Grenzen der EU-Integration (bzw. EG-Integration) bis zum Vertrag von Maastricht zu befassen. Auf Basis des so erworbenen Wissens bestünde dann die Möglichkeit den grundgesetzlichen Rahmen der weiteren Vertiefung der europäischen Zusammenarbeit zu erforschen und deren Rechtmäßigkeit zu überprüfen. So könnte es letztendlich möglich sein, künftige Integrationsgrenzen, so vorhanden, und weitere Integrationschancen auszumachen und deren Verankerung in der deutschen Verfassung zu verstehen. Bei diesen Bemühungen soll sich in der vorliegenden Arbeit auf die wirklich wesentlichen, die EU-Integration betreffenden, Teile des Grundgesetzes beschränkt werden. Dabei handelt es sich neben der Präambel um die Artikel 23 und 24 GG.Ein Bewusstsein für die Eventualitäten der Zukunft und das Verfassungsrecht ist unerlässlich für das weitere Vorgehen der BRD in Europa und der Welt. Nur so kann mit Sicherheit fest-gestellt werden, ob sich von "Grundgesetz und Europäische Integration" in einem Zusammenspiel sprechen lässt. Zu guter letzt mag sich somit die Frage klären, ob und inwieweit das Grundgesetz Sockel oder Schranke der Europäischen Integration ist. Nur auf diese Weise kann schlussendlich die These verifiziert werden, dass die Verfassung der BRD die Integration zwar befördert aber gleichzeitig einen grenzenlos freien Fortgang der Integration nicht zulässt, sondern stattdessen klare Grenzen bezüglich der Rechtmäßigkeit von Hoheitsrechtsübergaben generiert und somit Sockel und Schranke zugleich war und ist.
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