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Zum WerkDieser Kommentar verbindet das Niveau eines Großkommentars mit der Benutzerfreundlichkeit eines einbändigen Werks. Dabei bietet die Darstellung durchweg höchste Aktualität. Der Erschließung der Verfassungsvorschriften dienen neben einem Schrifttumsverzeichnis und einem Verzeichnis der wichtigsten Entscheidungen auch die Zusammenstellungen der jeweils relevanten Materialien zur Entstehungsgeschichte der historischen Verfassungstexte, der landesverfassungsrechtlichen, supra- und internationalen Parallelbestimmungen sowie der einschlägigen einfach gesetzlichen Bestimmungen.Vorteile auf…mehr

Produktbeschreibung
Zum WerkDieser Kommentar verbindet das Niveau eines Großkommentars mit der Benutzerfreundlichkeit eines einbändigen Werks. Dabei bietet die Darstellung durchweg höchste Aktualität. Der Erschließung der Verfassungsvorschriften dienen neben einem Schrifttumsverzeichnis und einem Verzeichnis der wichtigsten Entscheidungen auch die Zusammenstellungen der jeweils relevanten Materialien zur Entstehungsgeschichte der historischen Verfassungstexte, der landesverfassungsrechtlichen, supra- und internationalen Parallelbestimmungen sowie der einschlägigen einfach gesetzlichen Bestimmungen.Vorteile auf einen BlickNiveau eines Großkommentarshöchste AktualitätBenutzerfreundlichkeit eines einbändigen WerkesZur NeuauflageDie Neuauflage berücksichtigtdie Änderung des GG zur Schaffung der Möglichkeit der Gewährung von Finanzhilfen des Bundes für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände in den Bereichen kommunale Infrastruktur (sog. Digitalpakt) und des sozialen Wohnungsbaus (Art. 104b, 104c, 125c und 143e GG)die Übertragung der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz für das Grundsteuer- und Bewertungsrecht auf den bund unter Einräumung einer Abweichungsbefugnis für die Länder ab 1.1.2025 in den Art. 72, 105 und 125b GG.Eingearbeitet sind zudem alle wichtigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, des EuGH, des EGMRZielgruppeFür Richter, Verwaltungsbeamte, Rechtsanwälte, Professoren, Referendare und Studenten. Für juristische Bibliotheken gehört das Werk zur Grundausstattung.