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Zum WerkDieser Kommentar verbindet das Niveau eines Großkommentars mit der Benutzerfreundlichkeit eines einbändigen Werks. Dabei bietet die Darstellung durchweg höchste Aktualität. Der Erschließung der Verfassungsvorschriften dienen neben einem Schrifttumsverzeichnis und einem Verzeichnis der wichtigsten Entscheidungen auch die Zusammenstellungen der jeweils relevanten Materialien zur Entstehungsgeschichte der historischen Verfassungstexte, der landesverfassungsrechtlichen, supra- und internationalen Parallelbestimmungen sowie der einschlägigen einfach gesetzlichen Bestimmungen.Vorteile auf…mehr

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Produktbeschreibung
Zum WerkDieser Kommentar verbindet das Niveau eines Großkommentars mit der Benutzerfreundlichkeit eines einbändigen Werks. Dabei bietet die Darstellung durchweg höchste Aktualität. Der Erschließung der Verfassungsvorschriften dienen neben einem Schrifttumsverzeichnis und einem Verzeichnis der wichtigsten Entscheidungen auch die Zusammenstellungen der jeweils relevanten Materialien zur Entstehungsgeschichte der historischen Verfassungstexte, der landesverfassungsrechtlichen, supra- und internationalen Parallelbestimmungen sowie der einschlägigen einfach gesetzlichen Bestimmungen.Vorteile auf einen BlickNiveau eines Großkommentarshöchste AktualitätBenutzerfreundlichkeit eines einbändigen WerkesZur NeuauflageDer renommierte Grundgesetz-Kommentar wird ab der 10. Auflage von Prof. Dr. Dr. h.c. Christian von Coelln und Prof. Dr. Thomas Mann herausgegeben.Die Neuauflage berücksichtigt alle seit Erscheinen der Vorauflage ergangenen Gesetzesänderungen, insbesondere durch das Änderungsgesetz vom 28.6.2022 zum Sondervermögen für die Bundeswehr (Art. 87a) und 19.12.2022 zur elektronischen Verkündung von Gesetzen (Art. 82).Sie berücksichtigt ferner wichtige BVerfG-Entscheidungen u.a. vom 24. März 2023 zum Klimaschutzgesetz, vom 15. November 2023 zur Schuldenbremse und vom 23. Januar 2024 zum Finanzierungsausschluss einer politischen Partei.ZielgruppeFür Richterschaft, Verwaltungsbeamtinnen und Verwaltungsbeamte, Rechtsanwaltschaft, Professorinnen und Professoren, Referendarinnen und Referendare und Studierende. Für juristische Bibliotheken gehört das Werk zur Grundausstattung.