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In der Sozialen Arbeit tätige Menschen müssen sich mit verschiedenen Fragen zum Arbeitsrecht auseinandersetzen: Wofür muss ich haften? Wann habe ich eine Aufsichtspflicht und wie kann ich sie übertragen? Wofür gilt die Schweigepflicht? Praxisbezogen, systematisch und leicht verständlich werden in vierzehn Kapiteln die relevanten Regelungen zum Berufsrecht in der Sozialen Arbeit dargestellt, auch zum Anerkennungs und Versicherungsrecht, zum Arbeitsrecht sowie die Soziale Arbeit als Rechtsdienstleistung. Der Grundkurs bereitet Studierende ideal auf die Prüfung vor und ist ein wertvoller Begleiter für SozialarbeiterInnen in der Praxis.…mehr
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In der Sozialen Arbeit tätige Menschen müssen sich mit verschiedenen Fragen zum Arbeitsrecht auseinandersetzen: Wofür muss ich haften? Wann habe ich eine Aufsichtspflicht und wie kann ich sie übertragen? Wofür gilt die Schweigepflicht? Praxisbezogen, systematisch und leicht verständlich werden in vierzehn Kapiteln die relevanten Regelungen zum Berufsrecht in der Sozialen Arbeit dargestellt, auch zum Anerkennungs und Versicherungsrecht, zum Arbeitsrecht sowie die Soziale Arbeit als Rechtsdienstleistung. Der Grundkurs bereitet Studierende ideal auf die Prüfung vor und ist ein wertvoller Begleiter für SozialarbeiterInnen in der Praxis.
Produktdetails
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- UTB Uni-Taschenbücher 5145
- Verlag: Ernst Reinhardt / UTB
- Artikelnr. des Verlages: 5145
- Seitenzahl: 180
- Erscheinungstermin: 11. März 2019
- Deutsch
- Abmessung: 185mm x 121mm x 17mm
- Gewicht: 210g
- ISBN-13: 9783825251451
- ISBN-10: 3825251454
- Artikelnr.: 54555806
- Herstellerkennzeichnung
- UTB GmbH
- Industriestr. 2
- 70565 Stuttgart
- www.utb.de
- +49 (0711) 7829555-0
- UTB Uni-Taschenbücher 5145
- Verlag: Ernst Reinhardt / UTB
- Artikelnr. des Verlages: 5145
- Seitenzahl: 180
- Erscheinungstermin: 11. März 2019
- Deutsch
- Abmessung: 185mm x 121mm x 17mm
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- UTB GmbH
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- +49 (0711) 7829555-0
Prof. Dr. Markus Fischer lehrt Recht im Fachbereich Sozialwesen an der Hochschule RheinMain, Wiesbaden.
Abkürzungsverzeichnis 12Vorwort 161 Einführung in das Arbeitsrecht 171.1 Sonderrecht der ArbeitnehmerInnen 171.1.1 ArbeitnehmerInnen 181.1.2 BeamtInnen 191.1.3 Selbständige 191.2 Rechtsquellen des Arbeitsrechts 201.2.1 Verfassungs- und Unionsrecht 211.2.2 Gesetze und Verordnungen 211.2.3 Tarifverträge, Betriebs- und Dienstvereinbarungen, Arbeitsverträge, Betriebliche Übungen und Weisungen 221.3 Kirchliches Arbeitsrecht 231.4 Der praktische Fall: Die Einzelfallhelferin 242 Die Begründung des Arbeitsverhältnisses 252.1 Anbahnung des Arbeitsverhältnisses 252.1.1 Stellenanzeige 262.1.2 Vorstellungsgespräch 272.1.3 Absagen und Aufwendungsersatz 282.2 Vertragsschluss 292.2.1 Vertragsfreiheit 292.2.2 Angebot und Annahme 302.2.3 Form 312.3 Inhalt des Arbeitsvertrages 312.3.1 Wesentlicher Inhalt eines Arbeitsvertrages 322.3.2 Arbeitszeit 322.3.3 Sonstiger möglicher Vertragsinhalt 342.4 Der praktische Fall: Fragen und Lügen 343 Arbeitsverhältnis, Rechte und Pflichten 353.1 Hauptpflichten 363.1.1 Arbeitsleistung im Rahmen des Weisungsrechts 363.1.2 Vergütung 373.1.3 Leistungsstörungen 373.2 Die Fürsorgepflichten 383.2.1 Begriff 383.2.2 Fallgruppe Mobbing 393.2.3 Ansprüche bei Verletzung der Fürsorgepflicht 393.3 Die Treuepflichten 403.3.1 Begriff 403.3.2 Fallgruppe Whistle Blowing 403.3.3 Ansprüche bei Verletzung der Treuepflichten 413.4 Der praktische Fall: Der gemobbte Whistleblower 414 Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses 434.1 Fristende und Aufhebungsvertrag 444.1.1 Befristung eines Arbeitsvertrages 444.1.2 Aufhebung eines Arbeitsvertrages 454.1.3 Formerfordernisse 464.2 Kündigung 464.2.1 Ordentliche Kündigung 484.2.2 Außerordentliche Kündigung 494.2.3 Auflösung des Arbeitsverhältnisses durchgerichtliches Urteil 504.3 Das Arbeitszeugnis 504.3.1 Anspruch auf ein Arbeitszeugnis 514.3.2 Zeugnissprache 514.3.3 Einklagbarkeit eines Zeugnisses 524.4 Der praktische Fall: Zurück nach 20 Jahren 535 Haftung im Arbeitsverhältnis 555.1 Haftung der ArbeitnehmerInnen gegenüber ArbeitgeberInnen 555.1.1 Rechtliche Grundlagen 565.1.2 Betrieblich veranlasste Tätigkeit 575.1.3 Haftungsausschluss 575.2 Haftung gegenüber Dritten 595.2.1 Haftung gegenüber Kollegen 595.2.2 Haftung gegenüber nicht zum Betrieb gehörigen Dritten 605.2.3 Ansprüche gegen die ArbeitgeberInnen 605.3 Haftung beim Arbeitsunfall 615.3.1 Personenschaden 615.3.2 Sachschaden 615.3.3 Vermögensschaden 625.4 Der praktische Fall: Die Schulsozialarbeiterin 636 Die berufliche Schweigepflicht 646.1 Der schweigepflichtige Personenkreis 646.1.1 BeraterInnen in bestimmten Beratungsstellen 646.1.2 Staatlich anerkannte SozialarbeiterInnen und SozialpädagogInnen 656.1.3 Amtsträger 656.2 Der Umfang der Schweigepflicht 656.2.1 Geheimnis 666.2.2 "Fremdheit" des Geheimnisses 666.2.3 Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse 666.3 Kenntniserlangung im Rahmen der Berufsausübung / als Amtsträger 676.3.1 "Anvertraut" 676.3.2 "Sonst bekanntgeworden" 676.3.3 Kenntniserlangung "als" Berufsrollenträger oder Amtsträger 676.4 Der praktische Fall: Bewährungshilfe in der Kneipe? 697 Die Offenbarung von Berufsgeheimnissen 717.1 Die Geheimnisoffenbarung 717.1.1 Tathandlung "offenbaren" 717.1.2 Besonderheiten bei Amtsträgern 727.1.3 Die Informationsweitergabe gegenüber Gehilfen und Auszubildenden 737.2 Offenbarungsbefugnisse 737.2.1 Einwilligung in die Geheimnisoffenbarung 747.2.2 Offenbarung zur Abwendung von Gefahren 747.2.3 Sonstige Offenbarungsbefugnisse 757.3 Offenbarungspflichten 757.3.1 Erziehungsrecht der Eltern 767.3.2 Anzeige- und Zeugnispflicht 777.3.3 Spezialgesetzliche Offenbarungspflichten787.4 Der praktische Fall: Schüler in Not 808 Zeugnisverweigerungsrechte 818.1 Schweigepflicht und Zeugnisverweigerungsrecht 818.1.1 Zeugnisverweigerungsrechte im Rechtsstaat 818.1.2 Zeugnisverweigerung
Abkürzungsverzeichnis 12Vorwort 161 Einführung in das Arbeitsrecht 171.1 Sonderrecht der ArbeitnehmerInnen 171.1.1 ArbeitnehmerInnen 181.1.2 BeamtInnen 191.1.3 Selbständige 191.2 Rechtsquellen des Arbeitsrechts 201.2.1 Verfassungs- und Unionsrecht 211.2.2 Gesetze und Verordnungen 211.2.3 Tarifverträge, Betriebs- und Dienstvereinbarungen, Arbeitsverträge, Betriebliche Übungen und Weisungen 221.3 Kirchliches Arbeitsrecht 231.4 Der praktische Fall: Die Einzelfallhelferin 242 Die Begründung des Arbeitsverhältnisses 252.1 Anbahnung des Arbeitsverhältnisses 252.1.1 Stellenanzeige 262.1.2 Vorstellungsgespräch 272.1.3 Absagen und Aufwendungsersatz 282.2 Vertragsschluss 292.2.1 Vertragsfreiheit 292.2.2 Angebot und Annahme 302.2.3 Form 312.3 Inhalt des Arbeitsvertrages 312.3.1 Wesentlicher Inhalt eines Arbeitsvertrages 322.3.2 Arbeitszeit 322.3.3 Sonstiger möglicher Vertragsinhalt 342.4 Der praktische Fall: Fragen und Lügen 343 Arbeitsverhältnis, Rechte und Pflichten 353.1 Hauptpflichten 363.1.1 Arbeitsleistung im Rahmen des Weisungsrechts 363.1.2 Vergütung 373.1.3 Leistungsstörungen 373.2 Die Fürsorgepflichten 383.2.1 Begriff 383.2.2 Fallgruppe Mobbing 393.2.3 Ansprüche bei Verletzung der Fürsorgepflicht 393.3 Die Treuepflichten 403.3.1 Begriff 403.3.2 Fallgruppe Whistle Blowing 403.3.3 Ansprüche bei Verletzung der Treuepflichten 413.4 Der praktische Fall: Der gemobbte Whistleblower 414 Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses 434.1 Fristende und Aufhebungsvertrag 444.1.1 Befristung eines Arbeitsvertrages 444.1.2 Aufhebung eines Arbeitsvertrages 454.1.3 Formerfordernisse 464.2 Kündigung 464.2.1 Ordentliche Kündigung 484.2.2 Außerordentliche Kündigung 494.2.3 Auflösung des Arbeitsverhältnisses durchgerichtliches Urteil 504.3 Das Arbeitszeugnis 504.3.1 Anspruch auf ein Arbeitszeugnis 514.3.2 Zeugnissprache 514.3.3 Einklagbarkeit eines Zeugnisses 524.4 Der praktische Fall: Zurück nach 20 Jahren 535 Haftung im Arbeitsverhältnis 555.1 Haftung der ArbeitnehmerInnen gegenüber ArbeitgeberInnen 555.1.1 Rechtliche Grundlagen 565.1.2 Betrieblich veranlasste Tätigkeit 575.1.3 Haftungsausschluss 575.2 Haftung gegenüber Dritten 595.2.1 Haftung gegenüber Kollegen 595.2.2 Haftung gegenüber nicht zum Betrieb gehörigen Dritten 605.2.3 Ansprüche gegen die ArbeitgeberInnen 605.3 Haftung beim Arbeitsunfall 615.3.1 Personenschaden 615.3.2 Sachschaden 615.3.3 Vermögensschaden 625.4 Der praktische Fall: Die Schulsozialarbeiterin 636 Die berufliche Schweigepflicht 646.1 Der schweigepflichtige Personenkreis 646.1.1 BeraterInnen in bestimmten Beratungsstellen 646.1.2 Staatlich anerkannte SozialarbeiterInnen und SozialpädagogInnen 656.1.3 Amtsträger 656.2 Der Umfang der Schweigepflicht 656.2.1 Geheimnis 666.2.2 "Fremdheit" des Geheimnisses 666.2.3 Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse 666.3 Kenntniserlangung im Rahmen der Berufsausübung / als Amtsträger 676.3.1 "Anvertraut" 676.3.2 "Sonst bekanntgeworden" 676.3.3 Kenntniserlangung "als" Berufsrollenträger oder Amtsträger 676.4 Der praktische Fall: Bewährungshilfe in der Kneipe? 697 Die Offenbarung von Berufsgeheimnissen 717.1 Die Geheimnisoffenbarung 717.1.1 Tathandlung "offenbaren" 717.1.2 Besonderheiten bei Amtsträgern 727.1.3 Die Informationsweitergabe gegenüber Gehilfen und Auszubildenden 737.2 Offenbarungsbefugnisse 737.2.1 Einwilligung in die Geheimnisoffenbarung 747.2.2 Offenbarung zur Abwendung von Gefahren 747.2.3 Sonstige Offenbarungsbefugnisse 757.3 Offenbarungspflichten 757.3.1 Erziehungsrecht der Eltern 767.3.2 Anzeige- und Zeugnispflicht 777.3.3 Spezialgesetzliche Offenbarungspflichten787.4 Der praktische Fall: Schüler in Not 808 Zeugnisverweigerungsrechte 818.1 Schweigepflicht und Zeugnisverweigerungsrecht 818.1.1 Zeugnisverweigerungsrechte im Rechtsstaat 818.1.2 Zeugnisverweigerung
Aus: socialnet - Judith Dick- 11.09.2020
Fazit: Kaufempfehlung für Studierende die Orientierungsliteratur mit arbeitsrechtlichem Einschlag suchen. Sozialarbeiterische Fallbezüge werden umfangreich mitliefert. Der utb Verlag liefert [...] eine handliche, fast hosentaschentaugliche Grundorientierung die motivierende Lernerlebnisse möglich macht.
Fazit: Kaufempfehlung für Studierende die Orientierungsliteratur mit arbeitsrechtlichem Einschlag suchen. Sozialarbeiterische Fallbezüge werden umfangreich mitliefert. Der utb Verlag liefert [...] eine handliche, fast hosentaschentaugliche Grundorientierung die motivierende Lernerlebnisse möglich macht.