Die Verarbeitung erworbenen Wissens am konkreten Fall bereitet den Studenten oft große Schwierigkeiten. Das Ineinandergreifen unterschiedlicher Vorschriften aus allen Teilen des BGB muß an Fällen geübt werden. Deshalb bietet der 3.Band (Bd. 1 UTB 1135, Bd.2 UTB 1365) neben der gebotenen Wiederholung des Lehrstoffes zugleich ein ausführliches Training für die Fallösung an.
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