Die Konzeption:
Der Grundkurs Öffentliches Recht ist auf zwei Bände angelegt. Im ersten Band werden die Grundlagen des (öffentlichen) Rechts und das Recht der Staatsorganisation behandelt, der vorliegende zweite Band beschäftigt sich mit den Grundrechten. Dem Leser wird ein erster Zugriff auf das Rechtsgebiet der Grundrechte verschafft und eine Grundlage für das weitere Studium mitgegeben. Eine Überfrachtung mit Details und Rechtsprechungsinhalten wird bewusst vermieden. Die Darstellungen beschränken sich auf die wesentlichen juristischen Fragen, wie sie von den Studierenden im Rahmen der in den Anfangssemestern zu erbringenden Leistungsnachweise verlangt werden. Auf ausschweifende allgemeine Ausführungen wird möglichst verzichtet, um das Augenmerk von Beginn an auf spezifisch juristische Gehalte zu lenken. Wichtige und schwierige Grundrechtsprüfungen werden anhand von Beispielsfällen veranschaulicht, bei deren Lösung auf eine klare Strukturierung der Subsumtionsschrittegeachtet wird.
Der Grundkurs Öffentliches Recht richtet sich zunächst an Studierende der Anfangssemester, die sich in das Staats- und Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland einarbeiten möchten. Zugleich kann er aufgrund der Straffung des Stoffes und der Auswahl vor allem prüfungsrelevanter Fragen aber auch Examenskandidaten nahegelegt werden, die ihr vorhandenes Wissen zügig auffrischen möchten.
Weiterführende Literatur- und Rechtsprechungshinweise erfolgen mit Bedacht, um eine gezielte Vertiefung zu ermöglichen.
Der Grundkurs Öffentliches Recht ist auf zwei Bände angelegt. Im ersten Band werden die Grundlagen des (öffentlichen) Rechts und das Recht der Staatsorganisation behandelt, der vorliegende zweite Band beschäftigt sich mit den Grundrechten. Dem Leser wird ein erster Zugriff auf das Rechtsgebiet der Grundrechte verschafft und eine Grundlage für das weitere Studium mitgegeben. Eine Überfrachtung mit Details und Rechtsprechungsinhalten wird bewusst vermieden. Die Darstellungen beschränken sich auf die wesentlichen juristischen Fragen, wie sie von den Studierenden im Rahmen der in den Anfangssemestern zu erbringenden Leistungsnachweise verlangt werden. Auf ausschweifende allgemeine Ausführungen wird möglichst verzichtet, um das Augenmerk von Beginn an auf spezifisch juristische Gehalte zu lenken. Wichtige und schwierige Grundrechtsprüfungen werden anhand von Beispielsfällen veranschaulicht, bei deren Lösung auf eine klare Strukturierung der Subsumtionsschrittegeachtet wird.
Der Grundkurs Öffentliches Recht richtet sich zunächst an Studierende der Anfangssemester, die sich in das Staats- und Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland einarbeiten möchten. Zugleich kann er aufgrund der Straffung des Stoffes und der Auswahl vor allem prüfungsrelevanter Fragen aber auch Examenskandidaten nahegelegt werden, die ihr vorhandenes Wissen zügig auffrischen möchten.
Weiterführende Literatur- und Rechtsprechungshinweise erfolgen mit Bedacht, um eine gezielte Vertiefung zu ermöglichen.