This basic course offers a systematic introduction to criminal law. This concerns the problems of singular offences pertaining to the special section of the German criminal code. The protective scope of the individual legal interests and the various forms of attack constitute the main emphasis in this regard. The singular offence groups will be absorbed depending on their relevance for training and practice.
Das Lehrbuch führt systematisch in die Probleme der einzelnen Delikte des Besonderen Teils des StGB ein, wobei der Schwerpunkt der Darstellung auf dem Schutzumfang der einzelnen Rechtsgüter und der verschiedenen Angriffsformen liegt. Die Gewichtung der Ausführungen orientiert sich an der Bedeutung der einzelnen Deliktsgruppen für die Ausbildung und die Praxis.In der Neuauflage ist der Grundkurs wiederum gründlich überarbeitet und aktualisiert worden. Rechtsprechung und Schrifttum wurden auf den neuesten Stand gebracht. Gesetzesänderungen und -ergänzungen wurden eingearbeitet, so z.B. das Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates vom 12. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung (§§ 129a, 261 Abs. 1 Nr. 5), das 35., 36.und das 37. Strafrechtsänderungsgesetz sowie das Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und zur Änderung anderer Vorschriften. Weitere Schwerpunkte bilden daneben die Auseinandersetzung über Inhalt und Grenzen der Heimtücke, über die Sterbehilfe, den Begriff des gefährlichen Werkzeugs, den Waffen- und Bandenbegriff und die Gewalt durch Unterlassen bei Raub und räuberischer Erpressung im Falle der Nichtbeseitigung einer zuvor begründeten Zwangslage.Die bewährte Darstellungsweise, bei der der Leser zur aktiven Mitarbeit angeregt wird, wurde beibehalten. Ziel des Grundkurses ist es, den Leser auf wesentliche Probleme und ihre Lösungsmöglichkeiten hinzuweisen, in die selbstständige Auseinandersetzung mit strafrechtlichen Problemen einzuüben und Wege zur weiteren Vertiefung aufzuzeigen.
Das Lehrbuch führt systematisch in die Probleme der einzelnen Delikte des Besonderen Teils des StGB ein, wobei der Schwerpunkt der Darstellung auf dem Schutzumfang der einzelnen Rechtsgüter und der verschiedenen Angriffsformen liegt. Die Gewichtung der Ausführungen orientiert sich an der Bedeutung der einzelnen Deliktsgruppen für die Ausbildung und die Praxis.In der Neuauflage ist der Grundkurs wiederum gründlich überarbeitet und aktualisiert worden. Rechtsprechung und Schrifttum wurden auf den neuesten Stand gebracht. Gesetzesänderungen und -ergänzungen wurden eingearbeitet, so z.B. das Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates vom 12. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung (§§ 129a, 261 Abs. 1 Nr. 5), das 35., 36.und das 37. Strafrechtsänderungsgesetz sowie das Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und zur Änderung anderer Vorschriften. Weitere Schwerpunkte bilden daneben die Auseinandersetzung über Inhalt und Grenzen der Heimtücke, über die Sterbehilfe, den Begriff des gefährlichen Werkzeugs, den Waffen- und Bandenbegriff und die Gewalt durch Unterlassen bei Raub und räuberischer Erpressung im Falle der Nichtbeseitigung einer zuvor begründeten Zwangslage.Die bewährte Darstellungsweise, bei der der Leser zur aktiven Mitarbeit angeregt wird, wurde beibehalten. Ziel des Grundkurses ist es, den Leser auf wesentliche Probleme und ihre Lösungsmöglichkeiten hinzuweisen, in die selbstständige Auseinandersetzung mit strafrechtlichen Problemen einzuüben und Wege zur weiteren Vertiefung aufzuzeigen.
"Somit lohnt sich ein Blick in das Werk von Otto nicht nur für den Studierenden, sondern auch für den Lehrenden und den wissenschaftlich interessierten Leser." Franz Arloth in: Goltdammer's Archiv für Strafrecht "Das [...] Lehrbuch umfasst in einem Band den gesamten examensrelevanten Stoff des Besonderen Teils des Strafrechts. [...] Insgesamt läßt sich festhalten, daß mit diesem Band sowohl dem motivierten Anfänger als auch dem Examenskandidaten ein gutes Lehrbuch an die Hand gegeben wird."Martin Hattenhoff in: jumag "Otto beweist: Auch das Strafrecht lässt sich erlernen."Studium, WS 2005/06