"Somit lohnt sich ein Blick in das Werk von Otto nicht nur für den Studierenden, sondern auch für den Lehrenden und den wissenschaftlich interessierten Leser." Franz Arloth in: Goltdammer's Archiv für Strafrecht "Das [...] Lehrbuch umfasst in einem Band den gesamten examensrelevanten Stoff des Besonderen Teils des Strafrechts. [...] Insgesamt läßt sich festhalten, daß mit diesem Band sowohl dem motivierten Anfänger als auch dem Examenskandidaten ein gutes Lehrbuch an die Hand gegeben wird."Martin Hattenhoff in: jumag "Otto beweist: Auch das Strafrecht lässt sich erlernen."Studium, WS 2005/06