Neben den "klassischen" Themen des allgemeinen Unionsrechts - den vertraglichen Grundlagen und der institutionellen Ordnung, der Mitgliedschaft in der Union, der Zuständigkeitsordnung, dem Verhältnis zwischen Unionsrecht und nationalem Recht, den Rechtsquellen, der Durchführung und Durchsetzung des Unionsrechts sowie der Finanzverfassung - wird der zunehmenden Bedeutung der Werte der Union durch zwei Abschnitte, einen allgemeinen und einen zum Grundrechtsschutz, Rechnung getragen. Auch der praktisch wichtiger werdenden Verstärkten Zusammenarbeit ist ein besonderer Abschnitt gewidmet. Ein abschließender Abschnitt nimmt die methodischen Besonderheiten des Unionsrechts in den Blick. Die Bezüge zum nationalen Verfassungsrecht sowie die historischen Bezüge werden in geeigneter Form in den einzelnen Abschnitten mitbehandelt.
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